Marloffstein: Planung aus Gefälligkeit?

16.2.2020, 15:30 Uhr
Marloffstein: Planung aus Gefälligkeit?

© Klaus-Dieter Schreiter

Mit der Einbeziehungssatzung möchte die Gemeinde einerseits den nordwestlichen Ortsrand mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung abschließen, andererseits aber auch Bürgern ermöglichen dort zu bauen. Das knapp 3200 Quadratmeter große Areal unterhalb der Gaststätte "Ludwigshöhe" an der Straße nach Schneckenhof liegt allerdings im Außenbereich. Darum ist dort Wohnbau baurechtlich nicht zulässig. Im Jahre 2017 nach einem Ortstermin war der Bauausschuss aber zu dem Ergebnis gekommen, man könne das Gebiet in den Geltungsbereich einer Ortsabrundungssatzung einbeziehen.

Begründet wurde das damit, dass dort bereits ein Haus steht, das spornartig aus dem Ortsrand heraus ragt. Dieser "Sporn" könnte durch eine Einbeziehungssatzung, die den Außenbereich zum Innenbereich erklärt und dann die Bebauung der davor und dahinter liegenden Grundstücke ermöglichen würde, beseitigt werden.

Die entsprechende Satzung hatte im Juni und Juli letzten Jahres ausgelegen, die Stellungsnahmen und Eingaben hat der Gemeinderat nun behandelt. Gravierende Einwände der Träger öffentlicher Belange gab es nicht, jedoch wurde auf den hohen Grundwasserstand hingewiesen. Immerhin liegt das Areal nahe einem Weiher. Auch Stellungsnahmen zum Bodenschutz, zur Wasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung gibt es. Zudem mahnt das Landratsamt eine Ausgleichsfläche an. Die soll laut Beschluss des Gemeinderates weiter nördlich an der Straße nach Schneckenhof geschaffen werden.

Weitreichende Vorgaben

Einwendungen des Bereiches Kreisentwicklung im Landratsamt zum Klimaschutz, in denen weitreichende Vorgaben unter anderem zur Anordnung der Baukörper, zur Dachgestaltung und zu den Baumaterialien verlangt werden, hat der Gemeinderat mit dem Hinweis abgelehnt, es handele sich hier nicht um einen Bebauungsplan. Darum könnten solche Festsetzungen nicht gemacht werden. Das veranlasste Dietrich Bloch (SPD) zu heftiger Kritik. "Wir machen es uns zu leicht und gehen mit einem Handstreich einfach drüber hinweg", sagte er.

Bloch gehört auch zu den drei Bürgern, die Einwendungen gemacht haben. Er sieht die Satzung als eine "Gefälligkeitsplanung" und meint, die nun einbezogenen Flächen dürften auch nach der Meinung eines Fachmannes aus dem bayerischen Gemeindetag gar nicht in die Satzung einbezogen werden. Auch sein Fraktionskollege Ralf Jähnert sieht das so und darum keinen Grund für den Erlass einer Satzung. Die beiden Genossen haben darum bei der Abwägung gegen alle Beschlüsse gestimmt.

Eine umfangreiche Stellungnahme gegen die Bebauung hat ein Nachbar über einen Erlanger Rechtsanwalt eingereicht. Darin wird unter anderem angeführt, die als Baugebiet vorgesehene Fläche sei landschaftlich besonders reizvoll und naturschutzrechtlich wertvoll. Die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert würden beeinträchtigt, und das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet. Darum würden öffentliche Belange beeinträchtigt. Der Gemeinderat ist jedoch der Meinung, dass den Vorgaben des Baugesetzbuches Rechnung getragen wird, zumal Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind.

Großer Bedarf

Die Aussage der Verwaltung, die Ausweisung von Bauland sei notwendig, weil der Bedarf hoch sei, es in der Gesamtgemeinde aber nur zwei Baugrundstücke gebe, wurde heftig diskutiert. Dabei verwies Dietrich Bloch auf das Baugebiet Adlitz Südwest, auf dem 14 Baurechte vorhanden sind. Petra Lobenhofer-Brixner (CSU) meinte hingegen, die Gemeinde benötige mehr Einwohner, um mehr Einnahmen zu haben, beispielsweise um das Rathaus sanieren zu können. In dasselbe Horn blies Bürgermeister Eduard Walz. Er rechnete vor, dass die Gemeinde Marloffstein mit nunmehr 1590 Einwohnern nur 53 mehr habe als 1980. Geplant sei aber ein Zuwachs von rund 400 Einwohnern gewesen.

Letztendlich wurde die erneute Auslegung der aufgrund der Einwände geänderten Planunterlagen mehrheitlich beschlossen. Wenn die ausliegen, dürfen wieder Eingaben und Stellungsnahmen abgegeben werden.

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