Müssen Adlitzer doch nicht für Straße zahlen?

24.7.2012, 00:00 Uhr
Müssen Adlitzer doch nicht für Straße zahlen?

© Klaus-Dieter Schreiter

  Die Diskussion über die Straßenausbaubeitragssatzung nimmt kein Ende. Nun hat die „Anliegergemeinschaft Adlitzer Bürger Staatsstraße 2242“ die Rücknahme oder Aussetzung der bereits erlassenen Satzung beantragt. Weil die Sanierung der Schule nicht wie geplant im Sommer stattfinde und auf das nächste Jahr verschoben worden sei, sei heuer auch keine Kreditaufnahme notwendig, heißt es in dem Antrag. Darum brauche man auch die Satzung nicht. Deren Erlass durch den Gemeinderat hatte das Landratsamt bekanntlich als Bedingung gemacht für die Genehmigung von Kreditaufnahmen.

Bürgermeister Rainer Schmitt machte jedoch klar, dass die Aussetzung der Satzung bis zum nächsten Jahr die Adlitzer Bürger nur in Sicherheit wiege. Zahlen müssten sie trotzdem, weil die Straße erst 2013 abgerechnet werde. Während der Diskussion aber zauberte Gemeinderat Eduard Walz (FW) eine Straßenausbaubeitragssatzung aus der Gemeinde Hallbergmoos aus dem Hut, die den Adlitzern Hoffnung machen kann.

Diese Satzung enthält nämlich eine „Übergangsregelung“, in der es heißt: „Diese Satzung findet Anwendung auf Maßnahmen, deren Durchführung nach Erlass des Satzungsbeschlusses beschlossen worden sind.“ Laut Walz hat das zuständige Landratsamt Freising diesen Passus akzeptiert. Nun will Marloffsteins Bürgermeister Schmitt prüfen, ob auch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt diese Einschränkung akzeptieren würde.

Wenn das der Fall sein sollte, will die Gemeinde ihre Satzung entsprechend ändern. Das bedeutet dann, dass die Adlitzer Bürger für den Ausbau der Bürgersteige an ihrer Ortsdurchfahrt nicht zahlen müssten, weil der Ausbau der Straße beschlossen worden ist, bevor die Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.

Aufgrund dieser überraschenden Wende haben die Adlitzer Bürger ihren Antrag zurückgezogen. Auch Dietrich Bloch (SPD) zog seinen Antrag auf Änderung und Ergänzung der Satzung zurück. Die sah eine jährliche Begrenzung der Ausbaubeiträge und eine Verteilung auf eine größere Zahl von Bürgern vor. Damit hatte er die Akzeptanz von Ausbaumaßnahmen und Beiträgen erhöhen wollen, heißt es in dem Antrag.

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