Nazi-Filme als Unterrichts-Stoff

19.10.2015, 19:32 Uhr

Stuttgart im frühen 18. Jahrhundert: Eine blitzsaubere, sonnendurchflutete Barock-Puppenstubenstadt voll fröhlicher Arier. Im württembergischen Ständestaat mit Herzog an der Spitze läuft alles bestens – auch deshalb, weil in ihm qua Gesetz keine Juden leben dürfen. Die leben stattdessen im verderbten Frankfurt, wo sie fusselbärtig und schwarzgewandet in dunklen Gässchen herumkauern und den lieben langen Tag nichts anderes tun, als in grammatisch invertierten Yoda-Sätzen darüber zu smalltalken, wie man den Gojim wohl am besten ihr Geld abknöpfen könnte.

Ach, wie einfach (so suggeriert der Film in uralter manichäischer Art) ließen sich die lichte und die dunkle Welt doch voneinander getrennt halten – dann bliebe alles gut. Nur leider möchte der frisch inthronisierte Herzog Karl Alexander (gespielt von Heinrich George, mit dem sich das zeitgenössische Publikum in Rollen des grobschlächtig-naiven, aber im Prinzip gutherzigen Brummelbären gerne identifizierte) feudaler leben, als es seine Portokasse hergibt. Wo aber das Geld für ein Balletttheater (was auch heißt: für junge Frauen) hernehmen, wenn man es nicht hat? Da müssen die ran, die sich mit Geld auskennen – also die Juden. Flugs wird eine Delegation nach Frankfurt entsandt, zu einem schmierigen jüdischen Bankier namens „Süß Oppenheimer“ – und das Unheil der Vermischung von Licht und Dunkel nimmt seinen Lauf.

Einmal in Stuttgart angekommen, schleimt „Jud Süß“ seinem Dienstherrn ein Geld- und Machtprivileg nach dem anderen ab – so scheibchenweise, dass dieser gar nicht bemerkt, wie er immer weniger Herr im eigenen Hause ist. Das „Schlimmste“: Oppenheimer veranlasst den Herzog, den Judenbann aufzuheben, woraufhin eine Karawane fusselbärtiger Finsterlinge mit Pferdekarren durch die Stuttgarter Stadttore eindringt. Der Einzige, der den Fürstenberater sofort als Vertreter des Bösen erkennt (weil er sich zwar „verkleidet“ hat, indem er sich von Bart und Kaftan trennte, aber nun mal nicht davon lassen kann, in typisch jüdischer Art ständig verschlagen von unten nach oben zu schielen und sich die Hände vor der Brust zu reiben wie ein Eichhörnchen), ist der muster-arische Sekretär Faber. Er wird dafür noch büßen müssen, indem der böse Jude ihm Daumenschrauben anlegt und seine junge Verlobte (Kristina Söderbaum) vergewaltigt und in den Suizid treibt. . .

Man könnte diese von kruden Stereotypen geprägte Handlung noch weiter ausführen, aber. . . ach, egal. Jedenfalls: Veit Harlans berüchtigter Film „Jud Süß“ (1940) erzählt – gewandet in ein barockes Historienkostüm – das Kernnarrativ des Nationalsozialismus: Es gelte eine böse Macht abzuwehren, nämlich die Juden, die, wenn man sie ließe, die Welt von innen aufrollen und das Prinzip des „schaffenden Kapitals“ durch das des „raffenden“ unterminieren würden. NS-Filme, die derlei propagieren, dürfen bis heute nicht öffentlich gezeigt werden – es sei denn in einem Rahmen, der für Diskussion und ideologiekritische Einordnung sorgt.

Ebendies tut ein „Projektseminar“ des CEG, in dem sich seit Februar letzten Jahres acht Schülerinnen der heutigen 12. Klasse unter Leitung ihres Geschichts- und Sozialkundelehrers Ulrich Kreding auf die öffentliche Vorführung sogenannter „Vorbehaltsfilme“ eingestellt haben. Unter ebenjenem Vorführungs-Vorbehalt, der anno 1949 noch 1000 Nazi-Filme betraf, stehen heute nur noch vierzig – darunter „Jud Süß“.

Solche und andere Informationen (etwa die, dass der Film stolze vier Jahre lang lief, mit sechs Millionen eingespielten Reichsmark der erfolgreichste Film der NS-Zeit war und seine Hauptrolle von vier avisierten Darstellern abgelehnt worden war) lieferten die Schülerinnen Marlen, Nadine und Paula im Vorspann. In der Nachdiskussion fiel dann vor allem auf, dass viele Teilnehmer den Film für so langweilig, ideologisch überfrachtet und aus der heutigen Zeit gefallen hielten, dass man ihn heute auch „ungeschützt“ zeigen könne – trotz seiner antisemitischen Klischees, die heute eh nicht mehr virulent seien. Eine Aussage, die in Zeiten neurechter, „israelkritischer“ Friedensbewegungen zumindest bezweifelbar ist: Umso gespannter darf man auf die nächste Vorführung am Donnerstag ab 18 Uhr sein. Dann geht es um den Film „Ich klage an“ (1941), der sein Publikum behutsam mit der umstrittenen Idee der Euthanasie versöhnen sollte – anhand des Fallbeispiels einer todkranken Frau, die sich ihr Ende selbst wünscht.

Ein Film mit höchst prekärem Hintergrund, der aber Anschlüsse an heutige Debatten zur Sterbehilfe durchaus erwarten lässt.

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