Zu Bewährungsstrafe verurteilt

Nazisymbole online gezeigt: Hersbrucker in Erlangen vor Gericht

16.12.2020, 17:41 Uhr

Hakenkreuze und Runen: Die NS-Zeichen waren auf historischen Gegenständen zu sehen, die er auf instagram öffentlich gezeigt hat. Einige davon standen zum Verkauf.

Sein Profil mit rund 3500 Abonnenten sei "kein Naziforum", sondern eine Plattform für "militärgeschichtlich Interessierte", betonte der Angeklagte. Zur Sammlung des jungen Mannes, der inzwischen in Erlangen studiert und in einer Wohngemeinschaft lebt, gehörten außerdem ein Fallmesser sowie eine Pistole und ein Dekorationsgewehr aus Familienbesitz, deren Funktionsfähigkeit wieder herzustellen gewesen wäre.

Waffenteile bei "Schatzsuchen" gefunden

Weitere Waffenteile, die er bei seinen regelmäßigen "Schatzsuchen", wie er sie nennt, in Wald und Wiesen, ausgegraben hat, waren zu verrostet, um gefährlich sein zu können. Sie stufte das Gericht als "minderschwere Fälle" ein .

Konkreter Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstöße gegen das Waffengesetz. "Ich wollte den Nationalsozialismus und den Krieg nicht glorifizieren", betonte der Angeklagte. Die Großeltern, bei denen er in Hersbruck aufwuchs, hätten bei ihm die Leidenschaft für Militaria schon im Kindesalter geweckt.

Aus dem Meer geborgen

Mit neun Jahren sei er das erste Mal losgezogen, um im Wald oder auf Äckern nach Fundstücken zu graben. Seine Leidenschaft für die Thematik hat den Angeklagten sogar zu Touren an die norwegische Küste veranlasst, wo er mit Bekannten Teile von Militärflugzeugen aus dem Wasser barg. Diese sind beschlagnahmt und gehen bei Anfrage zurück an den norwegischen Staat.


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"Er hielt sein Hobby nicht für rechtlich so gefahrbehaftet", betonte Verteidiger Frank Miksch vor dem Schöffengericht. "Das ist doch alles nur verrosteter Waffenschrott", meinte der Mandant. Trotzdem tat er sich schwer, der Einziehung seiner Fundstücke zuzustimmen.

Dem Hobby abgeschworen

Richterin Birgit Griem forderte das aber als wichtigen Beleg dafür, dass er seinem Hobby wirklich abschwören möchte, wie er in der Verhandlung behauptet. Als er nach längerem Zögern zustimmte, wertete das Schöffengericht dies neben dem Geständnis zu Gunsten des Angeklagten. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, auszusetzen auf Bewährung.