Neue Aussegnungshalle in Poxdorf in Sicht

30.1.2019, 18:00 Uhr
Neue Aussegnungshalle in Poxdorf in Sicht

© Dagmar Niemann

Roland Schmitt vom Architekturbüro Schmitt-Vogels (Bamberg) erläuterte nochmals kurz den Entwurf für den im Rahmen einer umfassenden Friedhofssanierung vorgesehenen Neubau einer Aussegnungshalle am hinteren Ende des Friedhofes vor dem Parkplatz. Die Pläne zeigten, dass die in einer früheren Sitzung geäußerten Einwände und Wünsche der Räte inzwischen eingearbeitet worden waren. Die neue Aussegnungshalle wirkt modern, groß und hell; sie wird elektrisch beheizt und belüftet und im Inneren von oben beleuchtet. Ein Teil des großen Vorplatzes ist überdacht, so dass die Trauergäste nicht mehr im Regen stehen müssen.

Mauer zu niedrig?

Willi Schneider (FW) nahm Anstoß daran, dass die Begrenzungsmauer zwischen dem Vorplatz und den acht Stellplätzen auf dem Parkplatz direkt dahinter nur etwa 1,20 Meter hoch werden soll. Seiner Meinung nach würden ankommende und abfahrende Autos die Trauerzeremonien stören. Er wünschte sich eine Erhöhung der Mauer oder zumindest eine Begrünung, so dass der Vorplatz vor der Halle stärker geschützt sei.

Gisela Marquardt (SPD) brachte die Überlegung in die Diskussion ein, ob man nicht statt der beiden vorgesehen Toiletten eine behindertengerechte Unisex-Toilette und einen Umkleideraum für den Pfarrer einplanen solle. Beide Vorschläge fanden bei den anderen Räten keinen großen Zuspruch. Peter Stark (CSU) plädierte nachdrücklich dafür, für Männer und Frauen getrennte Toiletten zu bauen; die Trauergäste seien meistens ältere Bürger, und wenn man jetzt endlich die Leichenhalle saniere, solle man es auch ordentlich machen und nicht an eventuell mögliche Einsparungen bei der Ausstattung der Toiletten denken.

Der Entwurf der Aussegnungshalle ist eingabefertig. Zwar kann noch kein Bauantrag gestellt werden, denn die Kostenberechnungen werden voraussichtlich erst Anfang Februar abgeschlossen sein. Doch plädierte Bauamtsleiter Reißner dafür, den vorliegenden Entwurf als Eingabe schnellstmöglich dem Landratsamt vorzulegen, um so die vor Baubeginn notwendigen Verwaltungsschritte zu beschleunigen. Sollte der Kostenvoranschlag in der nächsten Woche übertrieben hoch ausfallen, könne man den Bauantrag immer noch zurückziehen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gebilligt.

Mehr Gehweg

Im neuen Baugebiet "Mühlweiherstraße II" soll im Anschluss an den bestehenden Gehweg in der Mühlweiherstraße ein neuer Gehweg angelegt werden bis hin zum Wendehammer am Ende des neuen Teils der

Mühlweiherstraße. Außerdem soll der derzeitige Trampelpfad zwischen der Mühlweiherstraße und der Bushaltestelle an der Kreisstraße befestigt werden. Dabei handelt es sich insgesamt um etwa 220 Quadratmeter Gehwegfläche.

Die Räte hatten nun zu entscheiden, ob beide Gehwege asphaltiert oder gepflastert werden sollen. Für die Asphaltierung sprach, dass der vorhandene Gehweg in der Mühlweiherstraße geteert ist; demgegenüber kann ein gepflasterter Gehweg leichter repariert werden, und die Arbeiten können vom Bauhof der Gemeinde ausgeführt werden. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für die Pflasterung. Der Vorschlag, schon gebrauchte Pflastersteine zu verwenden, von denen eine in der Farbe nicht ganz passende Menge ungenutzt auf dem Schulgrundstück herumliege, wurde einstimmig zurückgewiesen.

Regeln festgelegt

Die Schulturnhalle der Gemeinde Poxdorf steht den örtlichen Vereinen für Trainings- und Übungsstunden sowie für Veranstaltungen zur Verfügung. Bisher gibt es keine Hallenordnung, in der Benutzungsgrundsätze und Haftungsfragen geregelt sind. Auf dieses Defizit war Bürgermeister Paul Steins aufmerksam geworden, als es darum ging zu entscheiden, ob der Reiterverein mit seiner Voltigiergruppe (sie üben natürlich mit einem Holzpferd) die Halle benutzen dürfe. Er darf – bis auf Widerruf unentgeltlich, aber er muss den in der neuen Hallenordnung festgeschriebenen Haftungsausschluss akzeptieren. D. h. beispielsweise, dass er den Räum- und Streudienst selbst übernehmen und für eventuelle Unfälle eine Versicherung haben muss.

Die Grundsätze der neuen Hallenordnung sehen unter anderem vor, dass es stets einen verantwortlichen Übungsleiter gibt, der darauf achtet, dass alle Sportler das richtige Schuhwerk tragen, dass Geräte und Einrichtung schonend behandelt werden und dass nach Beendigung des Trainings alles wieder aufgeräumt wird. Rauchen, Alkoholgenuss und unbotmäßiges Lärmen und Toben sind verboten. Jeder Verein haftet für verursachte Schäden.

Die Gemeinde schließt jede Haftung für entwendetes Eigentum aus. Sie kann die Genehmigung zur Benutzung der Turnhalle widerrufen, wenn es wiederholte Verstöße gegen die Hallenordnung gegeben hat. Der Gemeinderat stimmte der Hallenordnung vollinhaltlich und einstimmig zu.

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