Neue Satzung für den Friedhof in Bubenreuth

23.12.2019, 15:00 Uhr
Neue Satzung für den Friedhof in Bubenreuth

© Klaus-Dieter Schreiter

Weil ein Bürger die bisherige Kalkulation der Friedhofsgebühren moniert hatte, hatte die Verwaltung ein Kommunalberatungsbüro eingeschaltet, das die Friedhofsgebühren so berechnen sollte, dass 75 Prozent der Kosten gedeckt sind.

Lediglich Hochrechnung

Vor dem Jahr 2016, so der Chef des Friedhofamts, Christian Benisch, habe die Kostendeckung nur etwa 50 Prozent betragen, danach dann etwa 60 Prozent. Allerdings seien die Gebühren damals nicht wirklich kalkuliert, sondern von einer früheren Kalkulation nur hochgerechnet worden.

Dabei hatte es bei einigen Leistungen Überdeckungen gegeben, bei anderen wiederum Unterdeckungen. Eine derartige "Quersubventionierung" sei allerdings rechtlich nicht zulässig, erläuterte Benisch.

Die Gebühren sind durch die Anhebung der Kostendeckung auf 75 Prozent nicht unwesentlich gestiegen. Allerdings sind die neuen Grabnutzungsgebühren nun Jahresgebühren, die für die in der Bestattungs- und Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeiten zu bezahlen sind. In der alten Satzung waren die Grabnutzungsgebühren eine einmalige Gebühr. Früher kostete beispielsweise eine Einzelgrabstätte einmalig 1000 Euro. Nach der neuen Gebühr für den neuen Teil des Friedhofs sind 72 Euro pro Jahr zu entrichten.

Bei einer Ruhezeit von 20 Jahren entspricht das 1440 Euro. Allerdings ist es nun möglich, ein Grab schon vor Ablauf der Ruhezeit aufzulösen. Jedoch kann die Gemeinde diese Grabfläche bei noch bestehender Ruhezeit nicht neu vergeben, sondern muss die Pflege übernehmen. Die kostet für ein Einzelgrab 24 Euro im Jahr.

Mehrheitlich sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder für diese Gebührenanpassung aus.

Schulden statt Deckung

Nicht damit abfinden wollten sich allerdings die Grünen. "Ich kann nicht verstehen, dass man sich damit zufrieden gibt, Schulden zu machen", sagte Christian Dirsch in Bezug auf die 75-prozentige Deckung der Kosten. Er forderte per Antrag eine hundertprozentige Deckung. Das wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Wolfgang Meyer (FW) erinnerte zudem daran, dass alles bereits im entsprechenden Ausschuss besprochen und beschlossen worden war.

Wegen umfangreicher Ergänzungen und einiger Änderungen auf dem Friedhof war es außerdem erforderlich, die Bestattungs- und Friedhofssatzung neu zu erlassen. Erstmalig aufgenommen wurden beispielsweise Ort und Zeit der Bestattungen, die Größe der Gräber, die Urnengräber sowie das Verbot von Grünsteinen aus "ausbeuterischer Kinderarbeit". Diese Satzung ist einstimmig beschlossen worden.

Keine Kommentare