Neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis Erlangen-Höchstadt

19.2.2021, 18:00 Uhr

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden im Landkreis und im Erlanger Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet. Eine Ansteckung des Menschen ist nach aktuellen Kenntnisstand nicht bekannt.

Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 20. Februar, in Kraft. Stallpflicht gilt im Landkreis und im Stadtgebiet, dazu ein Fütterungsverbot für Wildgeflügel.

Verendete Vögel melden

Landratsamt und Stadtverwaltung bitten, verendete Vögel dem Veterinäramt, der Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/veterinaeramt/ nachzulesen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hält im Internet unter www.lgl.bayern.de ein Merkblatt bereit.

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