Stadtgespräch

Nicht jeder bekommt eine Waffe

25.9.2021, 06:00 Uhr
Schusswaffen (Symbolbild).   

© Marcel Mettelsiefen/dpa, NNZ Schusswaffen (Symbolbild).  

Herr Holzinger, wie bekommt man in Deutschland eine waffenrechtliche Erlaubnis, in der Regel also eine Waffenbesitzkarte?

Man muss volljährig und ausreichend versichert sein, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Ferner muss man die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachweisen. Das heißt: Man muss begründen, warum man die Waffe besitzen will. Rechtlich gesprochen muss man ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse nachweisen.

Martin Holzinger.   

Martin Holzinger.   © Stadt Erlangen, NN

Dabei muss man auch ausführen, warum die Waffe für diesen Zweck geeignet und erforderlich ist. Typische Fälle sind beispielsweise Jäger, Sportschützen oder Sammler. Bei der Ordnungsbehörde muss als Beleg beispielsweise ein Jagdschein oder einer Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Dachverbandes für Sportschützen eingereicht werden.

In Deutschland besaßen Ende 2020 knapp eine Million Menschen insgesamt 5 013 046 Waffen. Unter diesen Menschen sind rund 1203 tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten und hunderte Reichsbürger. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Wie prüfen Sie die charakterlichen und psychologischen Voraussetzungen von Antragstellern auf eine Waffenbesitzkarte?

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung prüfen wir durch Abfragen aus sicherheitsbehördlichen Registern und bei anderen Behörden. Bevor wir eine Waffenbesitzkarte ausstellen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin im Amt persönlich vorsprechen. Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, muss der Antragsteller ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung vorlegen. Eine allgemeine Pflicht zur Vorlage eines solchen Zeugnisses besteht jedoch nicht.

Lehnen Sie Anträge auch ab und mit welcher Begründung?

Wenn die Zuverlässigkeit, persönliche Eignung oder ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht vorliegen, wird der Antrag abgelehnt. Darüber hinaus werden Waffenbesitzkarten regelmäßig widerrufen, wenn zum Beispiel Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Waffenbesitzer nicht sachkundig mit seinen Waffen umgeht.

Konkret wird dies vor allem im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Waffenaufbewahrungskontrollen überprüft.

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