Stadt Baiersdorf greift durch

"Nicht ordnungsgemäßes Schneeräumen" kostet fortan Strafe

13.10.2021, 10:25 Uhr
Unter anderem falsches Schneeschippen wird fortan teuer. Doch das ist nur eines von mehreren Vergehen, für das die Stadt Baiersdorf fortan Geld eintreiben möchte. 

© sc/Foto: Horst Linke Unter anderem falsches Schneeschippen wird fortan teuer. Doch das ist nur eines von mehreren Vergehen, für das die Stadt Baiersdorf fortan Geld eintreiben möchte. 

Mit einem eigenen umfangreichen Bußgeldkatalog will die Stadt künftig "Ordnungswidrigkeiten" Begehenden innerhalb seiner Mauern zu Leibe rücken. Dabei soll nicht nur wie bisher schon der "Kommunale Ordnungsdienst" oder das Amt zum Einsatz kommen und das Bußgeld vor Ort kassieren können, sondern auch die Polizei. Das legte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung einstimmig fest. Bislang konnten Polizisten "Bußgeldtatbestände" des Ortsrechts, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, lediglich ermitteln und "verschriftlichen", aber nicht "direkt vor Ort ein Verwarnungsgeldangebot" erteilen. Dazu muss bislang die Stadtverwaltung ein Verfahren eröffnen. Mit dem Beschluss wird das nun geändert. Gleichzeitig erweitert man die bislang einzig vorhandenen lokalen "Bußgeldtatbestände", nämlich zur Hundehaltung, um etliche andere.

100 Euro für das Mitführen eines Hundes

Mit 100 Euro freilich noch immer am "teuersten" ist demnach das "Mitführen" eines Hundes auf einem Kinderspiel- oder Bolzplatz, gefolgt von 80 Euro für das "Verunreinigen einer städtischen Grünanlage" oder des Ausee-Bereichs durch des Menschen besten Freund. Wenn der das auf Straße oder Gehweg tut, ist man mit 50 Euro dabei. 10% mehr ziehen die Ordnungshüter in Baiersdorf Unbekleideten "außerhalb dem entsprechend beschilderten Bereich im Erholungsgebiet" aus der (dann nicht vorhandenen) Tasche - ebenso wenn man auf Spiel- und Bolzplätzen beim Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum erwischt wird. Das gilt auch für den städtischen Friedhof, wo aber noch das Lärmen als Tatbestand hinzukommt. Mit 50 Euro fällt das Bußgeld für die "verbotswidrige Ablagerung von Abfällen" dort etwas günstiger aus.

Der einzige der gravierendsten „Bußgeldtatbestände“, der unter den Stadträten eine nennenswerte Diskussion auslöste, war die "Nichterfüllung der dem Anlieger obliegenden winterlichen Sicherungspflicht", sprich die ohnehin alle Jahre wieder für Unfrieden sorgende Verpflichtung zum Schneeschippen. Nachdem seitens der amtierenden Bürgermeisterin Eva Ehrhardt-Odörfer (SPD) aber klargestellt worden war, dass auch der von den Räumfahrzeugen wieder auf Gehwege zurückgeworfene Schnee aufs Neue und zwar ins eigene Grundstück entsorgt werden müsse, erfolgte auch zu den hier drohenden 50 Euro das einstimmige Votum - ebenso wie zu ihrem Vorschlag, sämtliche mit Müll-Ablagerungen zusammenhängenden Freveltaten mit 30 Euro zu ahnden.

Drohne teurer als ein Haustier

Soviel ist auch zu berappen für unzureichendes Säubern oder das "Verunreinigen" der Straßen und Gehwege, für das Laufenlassen eines Hundes in Grünanlagen oder dem Erholungsgebiet Ausee und wenn man auf die Idee kommt, "ein unbemanntes Fluggerät" dort fliegen zu lassen. Noch fünf Euro teurer wird es, wenn man einen Hund auf den Friedhof mitbringt - ebenso wie das "Befahren der Seen mit Windsurfgeräten, Segelbooten und anderen Fahrzeugen oder mit motorbetriebenen Modellbooten", das dortige "verbotswidrige Anbieten von gewerblichen Leistungen" und das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen und -mobilen, generell das "Nächtigen" sowie "das Waschen von Gegenständen oder sich selbst in den Seen". Bei all dem handelt es sich freilich nur um Bußgelder bei einem "ersten Verstoß". "Wiederholungsverstöße oder andere Gesichtspunkte" wie z.B. Gefährdungen können den verhängten Obolus "selbstverständlich" erhöhen, hieß es aus der Verwaltung.

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