Polizei schnappt drei mutmaßliche Drogendealer aus Erlangen

7.5.2021, 09:38 Uhr
Drei Männer sollen in Erlangen im großen Stil mit Drogen gehandelt haben.

© Bundespolizei Drei Männer sollen in Erlangen im großen Stil mit Drogen gehandelt haben.

Beamten des Fachkommissariats der Erlanger Kriminalpolizei gelang es nach umfangreicher Ermittlungsarbeit, drei Männer im Alter von 23, 25 und 31 Jahren festzunehmen. Sie stehen im Verdacht, illegalen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben zu haben. 

Amphetamin verkauft?

Im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen ergaben sich bereits im März Erkenntnisse gegen einen 23-jährigen Mann aus Erlangen. Es bestand der Verdacht, dass er Amphetamin im dreistelligen Grammbereich von einem 31-jährigen Erlanger erworben und einen Teil davon an einen 25-jährigen Käufer weiterveräußert hatte. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erwirkte daraufhin Dursuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der drei Tatverdächtigen. Gegen den 23-Jährigen und den 31-Jährigen ergingen zudem Haftbefehle. 

Erfolgreiche Wohnungsdurchsuchungen

Am Dienstagmorgen durchsuchten die Beamten des Rauschgiftkommissariats die Wohnungen und konnten hierbei die beiden 31- und 25-jährigen Tatverdächtigen festnehmen. In den drei Wohnungen fanden die Ermittler insgesamt mehrere hundert Gramm Amphetamin, eine größere Menge Marihuana und Haschisch sowie eine Schreckschusspistole auf. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher.

Nur einer in U-Haft

Der 23-jährige mutmaßliche Zwischenhändler konnte am selben Tag nicht angetroffen werden. Er wurde am Mittwochabend selbst bei der Polizei vorstellig und umgehend verhaftet. 


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Dem 31-Jährigen sowie dem 23-Jährigen eröffnete zwischenzeitlich ein Ermittlungsrichter den Haftbefehl. Während sich der 31-Jährige zwischenzeitlich in einer Justizvollzugsanstalt befindet, sind der 23-Jährige sowie der 25-Jährige wieder auf freiem Fuß. 

Haftstrafe droht

Gegen die Männer wird unter anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermittelt. Das Strafgesetzbuch sieht bei diesem Delikt eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.