Schläger verurteilt: Mitfahrer wollte Ausländer schützen

14.5.2019, 14:00 Uhr

Als er am Abend des 4. Oktober 2018 die rechtsradikalen, ausländerfeindlichen Witze mitbekam, die der auffällige Mitpassagier gegenüber einem augenscheinlich ausländischen Passagier äußerte, ging er auf ihn zu und bat ihn, die Äußerungen zu unterlassen.

Doch die Antwort darauf war weitaus energiegeladener als erwartet: Zunächst schlug ihm der Betrunkene mehrfach mit der Faust ins Gesicht, so dass er sogar hinfiel, dann begann der Angreifer auf den Geschädigten einzutreten. Die hitzige Situation konnte schließlich von beistehenden Passagieren aufgelöst werden.

Prellungen und Schwellungen im Gesicht

Der Geschädigte litt unter Prellungen und Schwellungen im Gesicht sowie Schmerzen im Unterleib, innere Blutungen lagen laut ärztlicher Untersuchung jedoch keine vor. Drei Tage verbrachte er im Krankenhaus, drei Wochen war er krankgeschrieben. Er gibt an, noch zwei Wochen nach der Tat Schmerzen gehabt zu haben, permanente körperliche Schäden sind keine geblieben.

Der Angeklagte beschreibt seinen eigenen Zustand während der Auseinandersetzung als "sehr stark angetrunken", zur Tatzeit hatte er einen Blutalkoholwert von etwa 1,5 Promille. Er räumt alle Anschuldigungen und Schilderungen des Vorfalls ein und entschuldigt sich während des Verfahrens auch bei dem Geschädigten.

Bereits wegen Körperverletzung verurteilt

Außerdem gibt der Angeklagte an, dem Alkohol von nun an entsagen zu wollen: Es gebe in seinem Bekanntenkreis jemanden, der unter übermäßigem Alkoholkonsum stark leidet und für ihn ein warnendes Beispiel darstellt, so heißt es vor Gericht.

Strafrechtlich trägt der Angeklagte keine weiße Weste: Bereits mehrfach ist er wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" auffällig geworden, und auch des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ist er schuldig. Besonders schwerwiegend ist aber ein vergangener Fall der Körperverletzung, für die er eine Bewährungsstrafe erhielt.

Da die Gerichtsverhandlung dazu jedoch erst nach der nun behandelten Tat stattfand, handelt es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Dies ist auch der Grund dafür, dass der Angeklagte in diesem Fall nicht zu einer vollwertigen Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Ein Jahr und zehn Monate in Haft

Der Richter spricht ein Urteil von einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Bewährungsfrist von vier Jahren aus. Zusätzlich muss der Angeklagte 2000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen und noch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit beim Nürnberger Verein Treffpunkt leisten.

Das Urteil begründet der Richter mit der Aggressivität und Öffentlichkeit der Körperverletzung. Entscheidend zur Straffindung trägt des Weiteren bei, dass die gewaltsame Handlung als Antwort auf die wünschenswerte Zivilcourage des Geschädigten geschah.