Schock nach Einbruch: Vorwürfe gegen Sparkasse Erlangen

4.1.2016, 09:26 Uhr
Schock nach Einbruch: Vorwürfe gegen Sparkasse Erlangen

© Harald Sippel

Seit Tagen geistert im Internet und den sozialen Netzwerken ein offener Brief herum, in dem der Sparkasse Erlangen schwere Vorwürfe gemacht werden. Darin wird dem Kreditinstitut unter anderem vorgeworfen, eine Erlanger Jungunternehmerin, die sich mit einem Brillengeschäft selbstständig gemacht hat, bei der Auswahl von Versicherungen schlecht oder sogar falsch beraten zu haben.

So habe die Existenzgründerin auf Empfehlung der Sparkasse unter anderem bei der Versicherungskammer Bayern (VKB) sowohl eine Diebstahlversicherung für ihr Geschäft als auch eine sogenannte Umsatzausfallversicherung abgeschlossen. Außerdem wurde der Jungunternehmerin noch eine Betriebshaftpflicht und eine Risikolebensversicherung empfohlen, die sie ebenfalls abschloss.

Ende April 2015 brechen Unbekannte in das Optikergeschäft der jungen Frau ein und räumen es leer. Schaden: rund 100.000 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt. Findet aber kaum Einbruchsspuren.

Dann der Schock: Die Optikerin meldet zwar den Schaden umgehend an die Versicherungskammer Bayern weiter. Dort herrscht aber zunächst Funkstille. Doch woher soll das Geld für neue Ware kommen? Muss sie jetzt ihr gerade erst eröffnetes Geschäft wieder schließen? Die junge Frau ist verzweifelt. In ihrem Internet-Blog schreibt sie: „Was jetzt?? Ich habe keine 100.000 Euro, all mein Geld, das ich in meinem bisherigen Berufsleben ansparen konnte, steckt schon in der Firma.“

Offener Brief

Zwar bietet die Sparkasse einen Dispokredit an. Die Zinsen liegen hier aber im zweistelligen Prozentbereich. Auch die Umsatzausfallversicherung greift nicht. Wie der Vater der jungen Frau und Autor des offenen Briefs von einem Fachanwalt erfährt, kommt eine solche Versicherung „praktisch nie zum Tragen“.

Was tun? Die Rettung kommt schließlich durch die Eltern, die ihre Altersversorgung auflösen, damit neue Ware gekauft werden kann. Allerdings hadert der Vater der jungen Optikerin, selbst langjähriger Kunde der Sparkasse, mit seiner Hausbank. In dem offenen Brief stellt er ernüchtert fest: „Mein Vertrauen in die Kompetenz und in die Integrität der hier beteiligten Mitarbeiter der Sparkasse Erlangen ist nachhaltig zerstört.“

Seine Tochter, von Existenzängsten geplagt, schreibt in ihrem Blog: „Wenn ich den Laden hätte schließen müssen, dann hätte dies bedeutet: Privatinsolvenz für mich mit 24 Jahren und vier arbeitslose Mitarbeiter, die sich auf mich verlassen und für die ich Verantwortung habe.“

Währenddessen ist die Versicherungskammer Bayern überzeugt davon, korrekt gehandelt zu haben. In einer Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung heißt es: „Nach Feststellungen der Kripo Erlangen, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt, haben Täter am 20. April 2015 während der Geschäftszeiten sich eines Schlüssels des Brillenladens bemächtigt. Dieser Zweitschlüssel lag frei zugänglich in einem kleinen Schub unterhalb der Kasse und wurde auch Kunden, die eine Toilette benutzen wollen, von hieraus übergeben.“

In Schweigen gehüllt

Mit diesem Schlüssel hätten sich die Täter offenbar in der folgenden Nacht Zugang zu dem Geschäft verschafft und die Brillengestelle gestohlen. Dabei ließen sie den Originalschlüssel nach der Tat von innen im Schloss der Eingangstür stecken. Da die Täter also weder in das Geschäft eingebrochen, eingestiegen noch einen „falschen“ Schlüssel, also einen unberechtigt nachgemachten Schlüssel benutzt hätten, also kein Einbruch im klassischen Sinne stattgefunden hat, könne keine Schadenregulierung durch eine Einbruchdiebstahl-Versicherung erfolgen, heißt es von der VKB.

Somit greife auch die Umsatzausfallversicherung nicht. „Eine Ertragsschutzversicherung“, heißt es in der Stellungnahme weiter, „leistet immer dann, wenn ein versichertes Schadenereignis zugrunde liegt. Da, wie oben beschrieben kein versichertes Ereignis vorliegt, kann keine Leistung aus der Ertragsschutzversicherung erfolgen.“

Ob der jungen Geschäftsfrau von der Sparkasse möglicherweise die falschen Produkte verkauft wurden, dazu will sich die VKB, übrigens ein Tochterunternehmen der bayerischen Sparkassen, allerdings nicht äußern. „Bei der Beratungsqualität der Sparkasse Erlangen und insbesondere der fachlichen Qualifikation der Beraterin für Versicherungsfragen/Firmen haben wir keinerlei Anlass für Zweifel.“

Bei der Sparkasse Erlangen hüllt man sich mit Hinweis auf das Bankgeheimnis in Schweigen. „Wir versichern jedoch, dass wir den Sachverhalt eingehend prüfen werden und hierzu auch in Kontakt mit der Bayerischen Versicherungskammer stehen“, heißt es in einer Stellungnahme des Sparkassen-Vorstands gegenüber unserer Zeitung. Außerdem beabsichtige man, die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen Familie zu klären.

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