Schöpfräder bei Erlangen sind nun Kulturerbe

3.4.2020, 14:00 Uhr
Schöpfräder bei Erlangen sind nun Kulturerbe

© Harald Hofmann

Die bekannten Schöpfräder wie in Möhrendorf, mit denen — meist genossenschaftlich organisiert — oft über ausgeklügelte Grabensysteme die Wiesen entlang von Flüssen bewässert wurden, sind jetzt vom Finanz- und Heimatministerium ebenso in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen und damit zum immateriellen Kulturgut erklärt worden wie die Karpfenteiche im Aischgrund, Eckental und Kalchreuth. Dieses Kulturerbe, das von Generation zu Generation weitergetragen wird, sei für das Gemeinschaftsgefühl im Freistaat von zentraler Bedeutung, so Minister Albert Füracker.

„In Bayern genießen die Pflege und der Erhalt des immateriellen Kulturerbes einen sehr hohen Stellenwert. Das Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt der Traditionen im Freistaat stärkt das Wir-Gefühl und trägt entscheidend zum sozialen Zusammenhalt bei, auf den es gerade in dieser schwierigen Zeit besonders ankommt. Ich freue mich sehr, dass das Bayerische Landesverzeichnis um 13 Kulturformen erweitert wird“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Immaterielle kulturelle Ausdrucksformen wie Bräuche, Feste, Musik, Theater und Tanz sowie überliefertes Naturwissen und traditionelle Handwerkstechniken zählen ebenso wie Kunstwerke und Denkmäler zu den bedeutenden Kulturschätzen in Bayern.

Viele Menschen engagieren sich - oft ehrenamtlich - in der Gemeinschaft für die Bewahrung dieses kulturellen Erbes und teilen dabei ihr Wissen und Können. „Das immaterielle Kulturerbe wird von Generation zu Generation weitergegeben und dabei immer wieder neu interpretiert“, erklärt Füracker.

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