Seebrücken-Demo: Keine Strafe für die Organisatorin

20.5.2019, 17:42 Uhr
Die Veranstalterin der Seebrücken-Demonstration am 13. Oktober 2018, hier ein Bild von der Demo, war zu einem Gerichtstermin geladen.

© Foto: privat Die Veranstalterin der Seebrücken-Demonstration am 13. Oktober 2018, hier ein Bild von der Demo, war zu einem Gerichtstermin geladen.

Hintergrund des Prozesses war eine Demonstration des "Bündnis Seebrücke" am 13. Oktober 2018 in der Innenstadt, die die junge Frau angemeldet hatte. Dafür erhielt sie vorab einen Bescheid der Stadtverwaltung mit den Auflagen für die Demonstration. Dort war unter anderem festgelegt worden, dass seitlich mitgeführte Transparente lediglich eine Höhe von einem Meter und eine Länge von drei Metern haben durften, um zu verhindern, dass in der Deckung größerer Seitenbanner Straftaten, wie etwa der Einsatz von Pyrotechnik, unerkannt vorbereitet werden können.


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Bei der Demonstration im Bereich des Hugenottenplatzes hatten die Teilnehmer der Demonstration dann allerdings ein 1,5 m hohes und 8 m langes Banner mit der Aufschrift "Rassismus tötet" entrollt. Die anwesenden Einsatzkräfte wiesen die 29-Jährige auf diesen Verstoß hin, was sie — laut eigener Aussage — auch an die Teilnehmer weitergab. Weiter schritt die Polizei gegen den Banner nicht ein. Erst im Nachhinein erhielt die Veranstalterin dann die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft, in der ihr vorgeworfen wurde "nicht genügend dafür Sorge getragen zu haben, dass die gestellten Auflagen eingehalten wurden".

Kundgebung vor Verhandlung

Bereits vor der Verhandlung, versammelten sich rund 60 Teilnehmer zu einer Solidaritätskundgebung. Viele von ihnen nahmen anschließend bei der Verhandlung teil. Die 29-Jährige zeigte sich nach dem Urteil erleichtert, äußerte aber auch Kritik: "Es ist absurd, wie hier Zeit vertan wird, während Menschen ertrinken." Das Geld soll an die Obdachlosenhilfe Erlangen gezahlt werden.

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