„Sie hatte noch nicht einmal ein Stofftier bei sich“

20.6.2014, 14:42 Uhr
„Sie hatte noch nicht einmal ein Stofftier bei sich“

© Isabel Krieger

Ein verwaistes Bett, kein Kinderlachen mehr – seit drei Wochen ist im Leben von Sonja B. nichts mehr so, wie es war. Ende Mai holte das Jugendamt ihre Pflegetochter ab, um die sich die 41-Jährige zuvor über vier Jahre lang gekümmert hatte. Ohne Einwilligung von B. wurde die Siebenjährige von der Schule in eine therapeutische Einrichtung gebracht, ohne dass sich das Mädchen  verabschieden konnte. Seither gibt es keinen Kontakt, persönliche Sachen ihrer Pflegetochter musste die 41-Jährige später dem Jugendamt nachreichen. „Sie hatte nicht mal ein Stofftier dabei“, sagt B..

Seit 2009 hatte Lisa bei der ausgebildeten Erzieherin in einem Ort im Landkreis Forchheim gelebt. Das Mädchen war drei, als es schwer traumatisiert aus einer Familie geholt wurde, die den Sozialbehörden der Stadt Erlangen seit Jahren bekannt ist. Therapeuten, Ärzte und Psychologen kümmerten sich in der Folge gemeinsam mit Sonja B. um das Mädchen, das aufgrund seiner Vorgeschichte ständiger Begleitung und Fürsorge bedurfte.

Dass es immer wieder Spannungen mit dem Jugendamt und auch mit Betreuern wegen Lisa gab, bestreitet B.  nicht. Sie habe sich „nie gut unterstützt gefühlt“, sagt die 41-Jährige, die — so sagt sie — über die Vorgeschichte von Lisa erst im Laufe der Zeit informiert wurde. „Ich hatte den Eindruck, die ambulante Betreuung war dem Amt schon lange zu intensiv und zu zeitaufwendig.“ Im Rahmen eines Helfertreffens im März dieses Jahres sei das auch deutlich geworden. Das Jugendamt habe eine stationäre Unterbringung von Lisa befürwortet und sie eine Woche vor der Inobhutnahme zu einem Termin in die Kinder- und Jugendpsychiatrie geschickt. Zu einer Aufnahme dort sei es nicht gekommen, weil der zuständige Professor zu viele Fakten ungeklärt gesehen und einen runden Tisch zwischen allen Beteiligten befürwortet habe. Dazu kam es nicht. Denn eine Woche später wurde Lisa abgeholt.

B. hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der gegen die Entscheidung des Jugendamtes gerichtlich vorgeht. Denn die Vorwürfe, die das Amt gegen sie erhebe, seien „absurd“, sagt B.. Ihre Erklärung: Sie sei zu unbequem gewesen. 2014 sei das Jugendamt nicht ein einziges Mal bei ihr und Lisa zu Besuch gewesen. 2013 hätten zwei Besuche stattgefunden, dabei habe es keine Beanstandung gegeben. „Die Vorwürfe, die nun genannt werden, stammen von Leuten, die nie im Haus waren und zum Teil die Vorgeschichte von Lisa nicht kennen.“

Die Inobhutnahme sei sehr wohl indiziert gewesen, sagt hingegen die Leiterin des Jugendamtes, Edeltraud Höllerer. „Die Vorwürfe sind massiv.“ B. sei zum Schutz des Mädchens nicht einbezogen worden. Ihre Anhörung beziehungsweise ihr Einverständnis seien rechtlich nicht nötig gewesen, da die leibliche Mutter der Beendigung des Betreuungsverhältnisses zugestimmt habe. Zudem habe es im Vorfeld regelmäßig Kontakt mit B.  gegeben. „Sie war nur über den letzten Schritt nicht informiert.“ Nähere Infos, auch zu den Vorwürfen könne sie aufgrund des laufenden Verfahrens nicht geben, so Höllerer.

War die Familie überfordert?

B.s Anwalt Michael Baczko hält die Vorwürfe für „an den Haaren“ herbeigezogen. Für ihn war zu keiner Zeit eine Lage gegeben, die die Inobhutnahme von Lisa gerechtfertigt hätte. Vielmehr vermutet Baczko, dass das Jugendamt die Maßnahme nun im Nachgang rechtfertigen wolle. In seiner Stellungnahme an das Familiengericht spreche das Jugendamt nämlich nicht von einer Inobhutnahme, sondern von einer Herausnahme des Mädchens und begründe diese damit, dass Lisa generell nicht in einer Pflegefamilie untergebracht werden könne, da jede Familie mit ihr überfordert sei.

„Man hat Fakten geschaffen, wohl wissend, dass das Gericht nun nur noch über die Zukunft von Lisa und nicht mehr über ihre Vergangenheit entscheiden wird“, so Baczko. Was dabei herauskommt, kenne er aus drei Jahrzehnten Tätigkeit im Sozialrecht, sagt der Anwalt. „Man wird nach dem Kindeswohl entscheiden und sagen, dass nach all der Aufregung eine anderweitige Unterbringung für das Mädchen das Beste ist. Damit ist Lisa weg.“ Weder der Anwalt noch Sonja B. wollen das akzeptieren.

Der Versuch des Familiengerichtes, am vergangenen Wochenende eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erzielen, ist gescheitert.

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