So werden ab Freitag in Erlangen die Corona-Regeln verschärft

14.4.2021, 15:51 Uhr
So werden ab Freitag in Erlangen die Corona-Regeln verschärft

© Erich Malter

Die Regelungen ab Freitag, 16. April, im Einzelnen:

- Es gilt die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person über 14 Jahren außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.

Änderungen für Geschäfte

- Für Geschäfte gilt: das Abholen vorbestellter Ware ("Click/Call and Collect") ist grundsätzlich möglich. Die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ("Click and Meet"; Zahl der gleichzeitig Anwesenden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche und Erhebung der Kontaktdaten der Kunden) ist möglich. Dabei gilt die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

- Der Lebensmittelhandel – inklusive bzw. sowie Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel – kann unter Einhaltung der Mindestabstände, der Beschränkung der Kunden pro Verkaufsfläche, FFP2-Maskenpflicht sowie mit Schutz- und Hygienekonzept öffnen (§ 12 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV).

Museen müssen schließen

- Museen, Galerien und Botanische Gärten werden geschlossen.

- Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Ebenso ist Mannschaftssport untersagt.

Die Beschäftigten in Senioren- und Pflegeeinrichtungen (vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheime und Seniorenresidenzen) müssen an mindestens zwei Tagen pro Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden.

Wann gibt es wieder Lockerungen?

Die Regeln werden zum Teil wieder gelockert, falls der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Änderungen treten dann in der Regel zwei Tage später in Kraft.

Für die Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten diese Regelungen nicht. Wie und in welcher Form Unterricht bzw. Betreuung stattfinden, wird jeweils freitags separat für die Dauer von einer Woche im Voraus von der Stadt bekanntgegeben.

Alle Änderungen gibt die Stadt im Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ bekannt. Es kann bequem per Newsletter abonniert werden.

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