Sparkasse Erlangen kündigt alte Prämiensparverträge

23.10.2019, 14:05 Uhr

Hintergrund der Kündigungswelle ist ein BGH Urteil vom Mai, das besagt: die Sparkassen dürfen die Verträge kündigen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Meist ist das nach 15 Jahren der Fall.

Hinzu kommt, dass ein sachgerechter Grund vorliegen muss. Dies ist vor dem Hintergrund des langfristig anhaltenden Niedrigzinsumfeldes nach Ansicht des BGH gegeben.


Sparkasse Erlangen erhöht die Gebühren


"Das Recht, zu kündigen stellt für uns als Anstalt des öffentlichen Rechts auch die Pflicht dar, die gebotene Möglichkeit zu nutzen, um nicht zuletzt auch das Vermögen der Sparkasse zu schützen. Auch muss es unser Bestreben sein, die Handlungsfähigkeit der Sparkasse zu erhalten, damit sie dauerhaft ihren öffentlichen Auftrag erfüllen kann", so der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Erlangen, Johannes von Hebel.

"Wir wissen jedoch, dass wir mit einer solchen Kündigung die Erwartungen mancher Kunden enttäuschen und sind deshalb mit den betroffenen Kunden intensiv im Gespräch, alternative Anlagemöglichkeiten zu finden", so von Hebel weiter. Für den korrekten Widerspruch stellt die Verbraucherzentrale online ein Musterschreiben zur Verfügung, mit der man Widerspruch einlegen kann.

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