Stabile Werte: Die Landkreise ERH und Forchheim hoffen auf Lockerungen

11.5.2021, 05:42 Uhr
Stabile Werte: Die Landkreise ERH und Forchheim hoffen auf Lockerungen

© Klaus-Dieter Schreiter

Nachdem der Wert damit fünf Tage in Folge stabil ist, gelten ab kommendem Mittwoch, 12. Mai, erste Lockerungen:

Der Einzelhandel darf ab dann wieder "Click und Meet" anbieten. Kunden können also mit Termin einkaufen, brauchen nun aber keinen Negativtest mehr. Hierbei ist weiterhin ein Kunde pro zehn beziehungsweise 20 Quadratmeter Verkaufsfläche für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung erlaubt.

Was Kontaktbeschränkungen betrifft, sind ab Mittwoch Zusammenkünfte zweier Haushalte, die die Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschreiten, wieder erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zudem ist dann auch kontaktfreier Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt. Auch die nächtliche Ausgangssperre ist ab Mittwoch, 12. Mai aufgehoben.


In Erlangen strömen Massen in die Biergärten.

Derzeit dürfen Städte und Landkreise in Bayern mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 Lockerungen für die Bereiche Außengastronomie und Kultur beantragen. Diese Sondergenehmigung kann frühestens ab dem siebten Tag der Unterschreitung der Inzidenz eingereicht werden und frühestens ab dem achten Tag der Unterschreitung in Kraft treten.

Was, wenn der Wert wieder steigt?

Ein entsprechendes Schreiben an das Bayerische Gesundheitsministerium bereitet das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bereits vor. Auch Forchheim wird grünes Licht beantragen. Wird dies genehmigt, wäre eine Öffnung im Laufe des Donnerstags möglich.

Doch auch dann müssen weiter Regeln beachtet werden. Dazu zählen unter anderem ein gültiger negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder der Nachweis über eine vollständige Impfung. Komplett von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag. Wenn sich Angehörige zweier Hausstände in der Außengastronomie treffen wollen, ist die Gesamtzahl der Personen auf maximal fünf begrenzt (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).

Die Öffnungen gelten so lange, bis der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 100 liegt. In diesem Fall treten die Öffnungsregelungen zwei Tage nach der dritten Überschreitung wieder außer Kraft.

Für Schulen ändert sich übrigens erst einmal nichts: Grundschüler und Abschlussklassen dürfen in den Präsenz- oder in den Wechselunterricht. Schüler von weiterführenden Schulen bleiben im Homeschooling.