Streit um Dormitzer Bürgermeisteramt

9.1.2019, 15:00 Uhr
Streit um Dormitzer Bürgermeisteramt

© Karl Heinz Wirth

Wer noch Platz bekommen wollte, musste rechtzeitig da sein, denn das Thema "Bürgermeister hauptamtlich oder ehrenamtlich" ab 2020 versprach Spannung. Ortsvorsitzender Christoph Schmitt freute sich über die große Resonanz.

Christoph Schmitt erläuterte zu Beginn der Diskussion mit einer Präsentation, was gegen einen Bürgermeister im Hauptamt in Dormitz spricht. Aus seiner Sicht sei rückblickend auf die letzten Jahrzehnte und Wahlperioden keine Überlastung des ehrenamtlichen Bürgermeisters zu erkennen gewesen.

Neue Aufgaben seit 2014? Fehlanzeige. "Die Sanierung der Nepomukbrücke, Bau der Aussegnungshalle, Planung für einen Kindergarten und die Entwicklung von Bebauungsplänen rechtfertigen keinen Bürgermeister im Hauptamt". Auch bei der Frage der Personalführung sieht man keine Mehraufgaben, denn die Mitarbeiter würden ihren Arbeitsablauf selbst organisieren, so Schmitt.

Verglichen mit anderen Landkreisgemeinden mit nur geringer Abweichung der Einwohnerzahl seien diese Kommunen flächenmäßig größer und betreuten mehrere Ortsteile. "Dies trifft für Dormitz ebenfalls nicht zu", so der Vorsitzende. "Mit welchem Recht", fragte Schmitt, "sollen die Bürger in der nächsten Wahlperiode 330 000 Euro für einen hauptamtlichen Bürgermeister mehr bezahlen?"

Diese Mehrung an Kosten könnte man für die Anschaffung von Trinkwasserspendern an den Ortsbrunnen, Sanierung der Wege im Friedhof oder die Sanierung der Ortsstraßen verwenden. Die CSU Dormitz fordert, dass der Wählerwille im Rahmen einer demokratischen Entscheidung festgestellt wird.

In der hitzig geführten Diskussion wurden unterschiedliche Meinungen vertreten. Zweiter Bürgermeister Matthias Fuchs verlas noch einmal seinen Antrag aus der Gemeinderatssitzung, nachdem er im CSU-Flugblatt falsch zitiert worden sei und viele Anwesende den korrekten Wortlaut wissen wollten.

Bürgermeister soll präsent sein

Gemeinderat Karl Heinz Thaler erinnerte daran, dass es allen Bürgern zu Gute komme, wenn der Bürgermeister täglich vor Ort präsent ist. Bürgermeister Holger Bezold meinte, wenn man den Job anständig verrichten wolle, seien 100 Prozent Leistung erforderlich. Kein Arbeitgeber akzeptiere es auf Dauer, wenn der Mitarbeiter ständig während seiner Dienstzeit den Arbeitsplatz verlassen muss, da er im Ehrenamt dringend gebraucht wird. Als Bürgermeister im Hauptamt ließen sich Aufgaben und Projekte wesentlich besser verteilen und besprechen. Außerdem seien auch in der Personalführung Veränderungsprozesse eingetreten.

Der CSU-Vorsitzende dagegen möchte das Ehrenamt behalten, "damit auch andere gute Personen die Möglichkeit haben, als Bürgermeister zu kandidieren und nicht ihren Hauptberuf aufgeben müssen. Durch eine Reduzierung ihrer Arbeitsstunden bleibt ihnen damit immer noch ihr Beruf". Altbürgermeister Gerhard Schmitt verwies darauf, dass er neben seinem ehrenamtlichen Engagement im Hauptberuf Finanzdezernent an der Uni Erlangen, Vorsitzender des Wasserzweckverbandes, der Verwaltungsgemeinschaft, Kreisrat und Aufsichtsratsmitglied bei der Raiffeisenbank war. Er befürworte keinen berufsmäßigen Bürgermeister, so der Vorgänger.

Bürgermeister Bezold dagegen erklärte noch einmal, warum er einen hauptberufliches Amt bevorzuge. Er möchte Dormitz voranbringen und weiterentwickeln.

Zeit zum Schaffen von Bauland

Die von der CSU ins Gespräch gebrachten 20 Stunden reichen bei weitem nicht aus, um die anfallenden Tätigkeiten zur Zufriedenheit der Bürger zu erledigen.

Projekte wie Schaffung von Bauland, Wohnraum für alle Alters- und Einkommensklassen und Senioren, so Bezold, Gewerbeflächen, um Handwerk und Mittelstand im Ort zu halten, seien alles intensive Aufgaben. Eine Gemeinde entwickle sich weiter.

Nach zweieinhalb Stunden konträr geführter Diskussion forderte CSU- Vorsitzender Christoph Schmitt die Zuhörer auf, sich in die Unterschriftenliste für ein Bürgerbegehren "Pro Ehrenamt" (für einen ehrenamtlichen Bürgermeister) einzutragen. Eventuell gibt es bald in Dormitz ein Bürgerbegehren.

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