Teures Gotteshaus

28.8.2013, 10:50 Uhr
Teures Gotteshaus

© Harald Hofmann

Im Mai 1824 verfasste der Erlanger Advokat Gumbmann im Auftrag „der sämtlichen Einwohner der jüdischen Religion zu Ermreuth“ eine „alleruntertänigste Beschwerde“. Der Grund für diese Eingabe war, dass die Behörden die nagelneue Synagoge, die erst 1822 eingeweiht worden war, geschlossen hatten.

Der Vorgang war für die jüdische Gemeinde ein außerordentlich großes Ärgernis. Aus dem Schreiben des Juristen Gumbmann erfährt man aber auch Näheres über Baubeginn und Baukosten, denn es heißt darin: „Erst im Jahre 1819 hat die Judengemeinde zu Ermreuth mit höchster Einwilligung und einem Kostenaufwand von beyläufig (ungefähr, d. Aut.) 10.000 Gulden ihre Synagoge neu erbaut.“

Zugleich erfährt man, wer in dieser Zeit das Sagen in der jüdischen Gemeinde hatte: Es waren dies Salomon Hirsch Bernhard, bisheriger Barnoß (Gemeindevorsteher, d. Aut.), Salomon Schönberger, 49 Jahre alt, und Salomon Laemlein Sulzbacher, 52 Jahre alt. Die Behörden, das Landgericht in Gräfenberg und die Regierung in Bayreuth, reagierten auf den Vorstoß der jüdischen Gemeinde mit äußerster Zurückhaltung. Eine Antwort ließ monatelang auf sich warten.

Daher schickten die Ermreuther Juden am 26. Mai 1825 einen weiteren Brief ab, in dem sie beklagten: „Wir haben bisher nichts vernommen, und unser Synagog ist noch immer zugesperrt. Diese wurde erst vor drei Jahren erbaut, kostet uns 12.000 Gulden und darinnen befinden sich die 10 Gebothe, die eine bedeutende Summe kosteten und durch das lange Versperren in dem neuen Gebäude zugrund gehen müssen“. Unterzeichnet war diese erneute Beschwerde wiederum von Salomon Schönberger, außerdem von Isaac Wertheimer und Jonas Löb Oberndorfer.

Zu niedrig veranschlagt

Warum werden in diesem Schreiben auf einmal Baukosten von 12000 Gulden genannt? Die Synagoge sollte ursprünglich 6000 Gulden kosten, doch es stellte sich heraus, dass dies viel zu niedrig veranschlagt war. Deshalb sah sich die jüdische Gemeinde Ermreuth gezwungen, ein Darlehen in Höhe von 4000 Gulden aufzunehmen, um das Bauwerk ausführen zu lassen. Dafür aber mussten Jahr für Jahr Zinsen in beträchtlicher Höhe aufgebracht werden. Bei einem Zinssatz von fünf Prozent waren dies immerhin 200 Gulden pro Jahr, auf zehn Jahre berechnet ergab dies 2000 Gulden zusätzliche Kosten, die nun in die Berechnung einbezogen wurden.

Die Finanzierung war keine leichte Aufgabe für die jüdische Gemeinde von Ermreuth. In seiner Eingabe vom 7. Mai 1824 legte Gumbmann im Auftrag seiner Mandanten dar: „In dem Orte Ermreuth befinden sich 37 jüdische Familien, welche den Schutz genießen, nicht alle von ihnen sind bemittelt. Außer den persönlichen Lasten und sonstige Staatsabgaben müssen diese 350 Gulden an die Gutsherrschaft für Schutzgeld, 30 Gulden dem Pfarrer und dem Schullehrer, 24 Gulden zur christlichen Gemeinde, 66 Gulden dem Vorsinger und 200 Gulden für Zinsen entrichten“. Addiert man die genannten Beträge, kommt man auf die Summe von 670 Gulden, die die jüdische Gemeinde jährlich aufbringen musste.

Es dauerte noch geraume Zeit, bis die Behörden eingesehen hatten, dass nicht jede jüdische Gemeinde einen eigenen Rabbiner braucht, um Gottesdienst zu feiern. Die Juden von Ermreuth hatten sich bereit erklärt, einen jährlichen Beitrag zum Gehalt des Distriktsrabbiners zu leisten, der seinen Sitz in Hagenbach haben sollte. Jetzt konnte das Gebäude wieder geöffnet werden. Die Gemeinde konnte sich wieder zum Gottesdienst in ihrer neuen Synagoge versammeln.

Dank des Freundeskreises Synagoge Ermreuth ist das sehenswerte Gebäude seit 1994 regelmäßig geöffnet. Die Synagoge kann jeden Sonntag zwischen 14 und 17 Uhr besichtigt werden. An jedem ersten Sonntag im Monat findet um 15 Uhr eine Führung durch Rajaa Nadler vom Zweckverband statt.

Der Verfasser ist pensionierter Gymnasiallehrer und ehrenamtlich als Vorsitzender im Freundes- und Förderkreis Synagoge Ermreuth tätig.

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