Transparenzregister: Erlanger MdB räumt Fehler ein

11.4.2021, 06:00 Uhr
Transparenzregister: Erlanger MdB räumt Fehler ein

© Patrick Pleul/dpa

Herr Müller, haben Sie Verständnis für die Verärgerung mancher Vereinsvorstände hinsichtlich des Transparenzregisters?

Wenn es um die Kommunikation geht, finde ich auch, dass das seitens des Bundesanzeigers, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt ist, nicht optimal gemacht wurde.

Die ehrenamtlichen Vereinsvorstände können ja nicht ständig alle Gesetzgebungsverfahren im Auge haben, insbesondere dann nicht, wenn es – wie hier – um die Umsetzung einer EU-Richtlinie geht.

Hier hätten das zuständige Bundesfinanzministerium und der Bundesanzeiger im Vorfeld intensiver informieren müssen.

Andererseits ist das Transparenzregister schon eine sehr sinnvolle und leider notwendige Sache.

Können Sie nachvollziehen, wenn sich die zumeist ehrenamtlich engagierten Verantwortlichen in den Vereinen an der Ehre gepackt fühlen, weil sie mit Geldwäschern und Terroristen in einen Topf geworfen werden?

Ja, das kann ich nachvollziehen. Aber es ist andererseits ja gerade im Interesse der ehrenamtlichen Vereinsvorstände, dass Vereinsstrukturen nicht von Kriminellen als Plattform für Geldwäsche und ähnliches missbraucht werden können. Solche Fälle gab es leider in der Vergangenheit, deshalb bestand hier Handlungsbedarf.

Viele Vereinsvorstände wurden von den Gebührenbescheiden und den rückwirkenden Zahlungen bis 2017 überrascht und beklagen eine mangelhafte Kommunikation des Gesetzgebers. Was ist da schief gelaufen?

Man wollte im Finanzministerium angesichts der kleinen Beträge, um die es hier geht, offenbar den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten. Daran kann man eigentlich nichts kritisieren. Aber man scheint völlig unterschätzt zu haben, wie wichtig eine frühzeitige Information über das neue Verfahren, aber auch über den Zweck des Registers für die ehrenamtlich Aktiven gewesen wäre.

Vereine können sich von den Zahlungen befreien lassen. Was müssen sie dafür tun?

Das Ehrenamt soll durch die Einrichtung des Transparenzregisters nicht finanziell belastet werden. Deshalb haben wir im Gesetzgebungsverfahren von vorneherein die Möglichkeit zur Gebührenbefreiung vorgesehen. Gemeinnützige Vereine, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, können deshalb seit 2020 eine Gebührenbefreiung beantragen. 

Transparenzregister: Erlanger MdB räumt Fehler ein

Da dem Bundesanzeiger als registerführender Stelle nicht bekannt ist, welche Vereinigung vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig eingestuft wurde beziehungsweise ob diese Einstufung im jeweiligen Gebührenjahr noch aktuell ist, muss der gemeinnützige Verein einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen und dabei den Nachweis über die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung erbringen.

Die Gebührenbefreiung wird den gemeinnützigen Vereinen dann auf der Basis und für die Geltungsdauer des Freistellungsbescheides des Finanzamts gewährt. Das sind in der Regel drei Jahre. In dieser Zeitspanne kommen dann vom Transparenzregister keine Gebührenbescheide. Mit Erhalt eines neuen Freistellungsbescheides vom Finanzamt kann dann ein neuer Antrag auf Gebührenbefreiung beim Transparenzregister gestellt werden.

Die Alternative wäre gewesen, eine Gebührenbefreiung solange überhaupt nicht zu ermöglichen, bis hierfür ein automatisiertes Verfahren vorliegt. Das wollten wir nicht, weil es für die Vereine die deutlich schlechtere Lösung gewesen wäre

Für Dachverbände von Vereinen besteht übrigens darüber hinaus die Möglichkeit, die Jahresgebühren mit befreiender Wirkung für ihre Mitgliedsvereine zu tragen.

Ist eine rückwirkende Befreiung möglich?

Rein rechtlich handelt es sich nicht um rückwirkend erhobene Gebühren. Deshalb gilt die Möglichkeit der Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine für alle jetzt erst berechneten Gebühren, sofern für diese Jahre ein Freistellungsbescheid des Finanzamts vorliegt.

Sehen Sie eine realistische Chance, dass das Transparenzregister wieder eingestampft wird?

Was das Transparenzregister an sich angeht nicht, denn die Gründe für die Einführung bestehen ja weiterhin. Was das Verfahren angeht, muss es Verbesserungen geben.

Wir in der CDU/CSU-Fraktion möchten zum Beispiel auf jeden Fall eine automatisierte Gebührenbefreiung erreichen.

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