Umstrittenes Baugebiet in Marloffstein auf den Weg gebracht

20.1.2020, 18:00 Uhr
Umstrittenes Baugebiet in Marloffstein auf den Weg gebracht

© Klaus-Dieter Schreiter

16 Bürgerinnen und Bürger hatten Eingaben zu dem neuen Bebauungsplan gemacht. Dabei ging es ihnen vor allem darum, ob überhaupt ein solches Baugebiet mit voraussichtlich 14 Baurechten notwendig ist, und ob die Erschließung über die schmale Ortsdurchfahrtsstraße geeignet ist. "Die Erschließung eines Baugebietes über eine zwangsläufig von Fußgängern, insbesondere auch Kindern, zu benutzende Straße ist wegen des damit verbundenen Gefährdungspotenzials unzulässig", heißt es beispielsweise in einem Einwand.

Ein anderer Bürger meint, es würden durch das Neubaugebiet pro Tag mindestens 50 zusätzliche Kfz-Bewegungen auf der Ortsdurchgangsstraße stattfinden. Die Autos müssten zudem auch noch durch den Biergarten fahren. Der Gemeinderat hat dazu jedoch festgestellt, dass die Straße nicht durch den Biergarten führen würde, sondern dass es beidseits der Straße einen Gastronomiebetrieb gebe. Zudem, so heißt es in der Abwägung, habe die Fachstelle Verkehrssicherheit im Landratsamt "keine Einwände zu fehlender Verkehrssicherheit vorgetragen". Außerdem beabsichtige die Gemeinde für den Bereich der Ortsdurchfahrt eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen, um künftig auf lange Sicht die Ortsdurchfahrt verbreitern zu können. Darüber hinaus solle der Flächennutzungsplan generalüberholt und dann auch die Verkehrserschließung optimiert werden.

Nachfrage groß

Zu dem Einwand, man brauche dieses neue Wohngebiet überhaupt nicht, meint der Gemeinderat, es gebe in der Gemeinde zu wenige innerörtliche Baugrundstücke. Im Rahmen des "Flächenressourcenmanagements" habe man festgestellt, dass in der Gesamtgemeinde derzeit nur zwei bebaubare Grundstücke zur Verfügung stehen würden. Die laufende Nachfrage könne damit nicht befriedigt werden. Zudem vertritt der Gemeinderat die Auffassung, dass mit den Festsetzungen im Bebauungsplan "eine sich bedarfsgerecht einfügende Bebauung sichergestellt ist". Dazu beitragen soll die Festlegung der Mindestgröße von 500 Quadratmetern pro Baugrundstück und entsprechende Festsetzungen für die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl.

Letztendlich wurden die 52 Seiten Stellungsnahmen intensiv durchgearbeitet und die erneute Auslegung der aufgrund der Einwände überarbeiteten Planunterlagen mehrheitlich beschlossen.

 

Keine Kommentare