Vertrauen missbraucht: Mehrfach-Dieb muss ins Gefängnis

18.5.2019, 18:00 Uhr

Der Angeklagte, der als "Hausmann" bei einer Familie tätig war, bestritt die Taten, die er in der Wohnung seiner Arbeitgeber begangen hat. Im Juni vergangenen Jahres hatte er für die mehrköpfige Familie in den Wohnräumen und deren Praxen mit verschiedenen handwerklichen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten begonnen. Zu seinen Aufgaben gehörte es auch, sich um einen erkrankten Hund zu kümmern. Er hatte zu allen Räumen – vor allem zum Reinigen – Zutritt, bis auf ein kleines privates Büro, in dem seine Arbeitgeber private und berufliche Dokumente und immer wieder auch Bargeld – oft abgezählt in Umschlägen – aufbewahrten.

In den Herbstmonaten stimmten die Summen öfters nicht. Das Ehepaar glaubte an eigenes Vertun, Verzählen und falsche Absprachen untereinander. Trotz größerer Achtsamkeit tauchten weiterhin Fehlbeträge auf. Sogar ihr ältestes Kind kam in Verdacht. "Nie haben wir unseren Mitarbeiter verdächtigt; wir hatten Vertrauen wegen seines freundlichen Wesens", berichtete die Ehefrau als Zeugin.

Gefehlt haben letztlich 520 Euro

Um sich Klarheit zu verschaffen, installierte dann das Ehepaar eine Überwachungskamera, die Signale an ein Handy sendete, wenn jemand den Büroraum betrat. So bekamen sie mit, dass der Angeklagte das Zimmer betrat und zielstrebig zum Schreibtisch mit den Geldbeträgen ging. Ähnliches geschah am Folgetag; hier hatte das Paar aber schon die Nummern der bereitliegenden Geldscheine festgehalten. Gefehlt haben letztlich 520 Euro. Das Ehepaar erstattete Anzeige.

Der Angeklagte erklärte dem Gericht, er habe dort Geld genommen, es aber in eine rote Mappe getan, in der sonst Bargeld für seine Besorgungen lag, weil er am ersten Tag mit dem Hund zum Tierarzt gemusst habe und dort bar zu zahlen gewesen sei. Zum zweiten Mal habe er das Geld genommen, weil er auftragsgemäß Getränke besorgen sollte.

Er habe den Polizisten, als der ihn einen Tag nach dem beobachteten Zugriff wegen der Vorwürfe anhielt, darauf hingewiesen, dass im Mäppchen die dazugehörigen Quittungen lägen. Doch daran konnte sich der Ermittler nicht erinnern.

Geldscheine und eine wertvolle ältere Rolex

Die Polizei durchsuchte auch die Wohnung des Mannes, fand bei ihm einen der notierten Geldscheine und auf dem Tisch eine wertvolle ältere Rolex. Der Arbeitgeber vermisste das Geburtstagsgeschenk schon seit dem Sommerurlaub.

Ein Abgleich der Nummer auf der Uhr mit den Angaben auf der Erwerbsquittung von einer Auktion ergab Übereinstimmung. Die Uhr hat einen Wert von an die 6000 Euro. Der Angeklagte behauptete dagegen, er habe die Uhr auf einem Flohmarkt in Nürnberg ohne Papiere für 3400 Euro erworben.

Auch wenn der Verteidiger von einer "lebensechten" Schilderung sprach, verwies sie Richter Gallasch ins Reich der Märchen. Dies umso mehr, als die Auswertung der Kameraaufzeichnungen eine Vorgehensweise des Angeklagten zeigte, die nicht zu jemanden passt, der berechtigt Geld entnimmt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch, nachdem die Staatsanwältin elf Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte.