Es gibt Geld zurück

21.5.2019, 10:36 Uhr
Es gibt Geld zurück

© Schäfer

Für einen Haus- und Grundstücksbesitzer in Bettenfeld hat sich seine Hartnäckigkeit beziehungsweise Beharrlichkeit ausgezahlt. Er hatte wegen eines Straßenausbaubescheides der Stadt Rothenburg geklagt und erlangte jetzt ein Urteil zu seinen Gunsten. Anwohner in der Nachbarschaft profitieren davon.

Der Streit zwischen der Stadt und dem Privatmann zieht sich seit Jahren hin. Der Handwerksmeister im Rentenalter stammt nicht aus der Gegend. Er hat das ältere Anwesen in Bettenfeld vor etwa drei Jahrzehnten erworben, weil er in seiner Freizeit gerne zur Jagd geht mitten im Revier. Von Anfang an machte ihm die Stadtverwaltung das Leben schwer, wie er sagt.

Schon wegen der Themen Abwasser und Kanal lag er mit der Stadt im Clinch, auf die er nicht gut zu sprechen ist. Daraus macht er keinen Hehl. Er gebraucht derbe Worte und ist nicht zu bremsen, wenn er sich in Rage redet. Wegen des Straßenausbaubescheides streitet er sich seit 2014 mit der Stadt. Für die Erneuerung und Verbesserung der "Ortsstraße zur Kirche in Bettenfeld" hatte sie den Wohneigentümer anteilig mit 5173,21 Euro zur Kasse gebeten. Der Mann legte Widerspruch ein, der vom Landrats­amt zurückgewiesen wurde. Daraufhin erhob der Kläger Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach. Die Richter gaben der Klage in erster Instanz statt. Begründet wurde die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Ansbach damit, dass es sich "um ein Grundstück im baurechtlichen Außenbereich handelt" und demnach eine Abrechnung nicht erfolgen könne. Gegen dieses Urteil legte die Stadt Rothenburg Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Doch die Berufung wurde zur Überraschung der Stadtverwaltung nicht zugelassen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der abgerechneten Straße nicht um eine Anliegerstraße handelt, so dass die satzungsgemäßen Kriterien für eine Beitragspflicht der Maßnahme nicht erfüllt seien. Die Straße liegt nach dem Ergebnis des gerichtlichen Augenscheins auf ihrer ganzen Länge im Außenbereich, obwohl sie zu Kirche, Friedhof und Sportplatz führt. Die Verblüffung der Stadt zu dieser Sichtweise des Gerichts war groß.

Es folgt in der Erklärung ein Juristendeutsch im bürokratischen Sprachstil. Nach Meinung des Gerichts lägen die Gebäudeansammlung um die Kirche mit Pfarrhaus, ehemaliges Pfarrhaus, Wohnhaus mit Nebengebäuden und die Kirche selbst "nicht innerhalb eines geschlossenen Bebauungszusammenhangs mit dem Ort Bettenfeld, weil sie sich wesentlich höher auf einem Hügel befänden, der nach Westen und Norden deutlich im Sinn einer Geländekante abfalle." Im Südwesten der Kirche sei der Bebauungs-Zusammenhang zum Ort Bettenfeld durch einen weitläufigen, mit altem Baumbestand bewachsenen Hang abgetrennt. "Es entstehe der Eindruck, man blicke von der Kirche aus in die freie Landschaft."

Von der Entscheidung betroffen sind auch noch zwei weitere Grundstücke. Die zugrunde liegenden Beitragsbescheide befanden sich noch im Widerspruchsverfahren. Wie Rechtsdirektor Michael Sommerkorn erklärte, wird die Stadt diese beiden Widerspruchsverfahren unter Bezug auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes abhelfen und die Bescheide aufheben. Der Kläger aus Bettenfeld bekommt sein Geld zurück und gönnt sich gerade einen schönen Urlaub. Die zwei weiteren Beitragsbescheide belaufen sich auf rund 13000 Euro und werden ebenfalls von der Stadt zurückbezahlt. Zusätzlich muss die Stadt Rothenburg die Kosten des Verfahrens tragen.

Neue Fälle wird es wohl nicht geben. Die Gebühren für den Straßenausbau sind nach einer Neuregelung der Rechtslage abgeschafft. Städte und Gemeinden erhalten das Geld für Straßenerneuerungen nicht mehr von Hauseigentümern, sondern vom Staat.

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