Fall Mollath: Im Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht

18.12.2012, 16:52 Uhr
Fall Mollath: Im Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht

© Böhner

Was ist so besonders an Bernard S. und Gustl Mollath, dass sich der Landtag, der Generalstaatsanwalt und schier alle Medien der Bundesrepublik mit ihnen befassen? Helden sind sie beide nicht; S. ist ein sexueller Sadist, Mollath (56) ein Patient in einer forensischen Klinik. Bei allen Unterschieden ihrer Fälle gibt es eine Gemeinsamkeit: Sie sind, jeder auf seine Art, ein Pfahl im Fleisch der forensischen Psychiatrie.

Rückblick: Im Herbst 2010 hielt der heute 51 Jahre alte Serienvergewaltiger Bernhard S. nicht nur diese Region in Atem. Er überfiel auf einem Parkplatz in Nürnberg eine Frau und missbrauchte sie. Einen Tag später brachte er eine weitere Frau in seine Gewalt, verschleppte sie bis nach Norddeutschland und vergewaltigte auch sie stundenlang.

Tragischer Irrtum

Zu Beginn des Jahres saß S. vor Gericht, und dabei kam auch zur Sprache, dass der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie rückfällig geworden war. Seine, nach gutachterlicher Überprüfung, günstige Sozialprognose hatte sich als tragischer Irrtum erwiesen. Als er auf freiem Fuß war, kam er seiner Auflage, regelmäßig seinen Therapeuten aufzusuchen, nicht nach. Und als die Staatsanwaltschaft hellhörig wurde, war es bereits zu spät für den Haftbefehl. S. hatte wieder zugeschlagen.

Der Volkszorn brach über die Psychiater herein. Und forensische Psychiater wie Michael Wörthmüller und Thomas Lippert, beide sitzen regelmäßig als Gutachter in Gerichtsprozessen, mussten in Kommentaren im Internet und Leserbriefspalten lesen, dass Leute wie sie, zusammen mit dem sogenannten Abfall der Gesellschaft, hinter Gitter gehören.

Nun, am Ende des Jahres, ist es der Fall des vermeintlichen Justiz/Psychiatrieopfers Mollath, der für Empörung sorgt. Diesmal, so der üble Verdacht, sitzt ein Mann zu Unrecht seit Jahren in der Psychiatrie.

Rückblick: Im September 2003 saß Gustl Mollath vor dem Nürnberger Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ehefrau grundlos schwer misshandelt zu haben: Er soll sie geschlagen, gebissen, mit Füßen getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Vorwürfe, so erinnert sich Rechtsanwalt Thomas Dolmàny, damaliger Pflichtverteidiger des Angeklagten, zu denen Mollath kein Wort sagte. Er griff zu Büchern über die Nürnberger Prozesse, verschanzte sich hinter dem Papier und blieb stumm. Später bangte Dolmàny, er vertritt regelmäßig Beschuldigte, denen sehr schwere Verbrechen vorgeworfen werden, um seine eigene Sicherheit.

Bei einem weiteren Termin im April 2004 teilte Mollath im Amtsgericht mit, aus dem „Rechtsstaat auszutreten“. Der Amtsrichter hielt es für angezeigt, einen Psychiater einzuschalten, und als Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie im Raum stand, auch weil er zig Reifen zerstochen haben soll, landete der Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Denn Freiheitsstrafen über vier Jahre kann das Amtsgericht grundsätzlich nicht verhängen, und über eine Unterbringung in der Psychiatrie darf dort nicht entschieden werden. Nach dem Verhalten Mollaths im Gerichtssaal sollte geklärt werden, ob er schuldfähig ist.

Denn: Wer kriminell wird, ohne schuldfähig zu sein, kann für seine Tat nicht bestraft werden. Da Richter freilich nicht nach Bauchgefühl entscheiden dürfen, ob eine geistige Erkrankung vorliegt, beauftragen sie Gutachter zur Frage, ob Menschen wahnhaft gehandelt haben und als gemeingefährlich gelten.

In diesem Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht wird versucht zu klären, ob Gewalt- oder Sexualtäter ihre Verbrechen aus freiem Willen oder unter Einfluss einer psychischen Störung begangen haben. Immer wieder geht es dabei um Fälle, in denen Kinder vergewaltigt oder Menschen totgeschlagen wurden. Andere benutzen ihr Auto als Waffe im Straßenverkehr, weil ihnen dies „eine innere Stimme befohlen hat“. Es sind schreckliche Taten — doch kranke Täter. Um die Gesellschaft künftig vor ihnen zu schützen, werden sie nicht jahrelang ins Gefängnis gesteckt, sondern von Ärzten behandelt.

Doch: Wer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, weiß, wann er wieder herauskommt. Eine Unterbringung in der Psychiatrie ist unbefristet. Weil dieser Eingriff so schwer wiegt, werden die Patienten jedes Jahr begutachtet. Dann wird neu entschieden, ob es notwendig ist, dass sie unter Verschluss bleiben. Alle fünf Jahre kommt noch ein Sachverständiger von außen dazu. Doch wie urteilt man richtig? „Wann ist eine Persönlichkeit nur auffällig, wann muss von einer Störung die Rede sein?“, spannt Thomas Lippert den Bogen. Er erinnert an den öffentlichen Druck, an das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, das enorm gestiegen sei. Tatsächlich verschärfte der Gesetzgeber in den letzten Jahren, vor allem bei Sexualdelikten, pausenlos das Strafrecht.

Schimpftiraden im Internet

Gleichzeitig müssen sich Psychiater, die sich einen Reim machen auf Straftäter und deren Taten und Motivation vielleicht wissenschaftlich als innerhalb der Norm einordnen, vor allem im Internet beschimpfen lassen. Vielleicht erläutern sie sogar eine schwierige Kindheit, und auch das will heutzutage kaum einer hören.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Untersuchung verweigert

Auch forensische Psychologen entscheiden „nicht aus dem Bauch heraus“, so Lippert, ob ein Straftäter entwicklungsverzögert oder gar strafunfähig ist. Sie stützen sich auf jahrelange klinische Erfahrung und blicken meist auf eine große Zahl von eigenen Untersuchungen zurück. Es gibt Leitlinien, an denen sich zu orientieren ist. Manche Probanden, wie übrigens auch Gustl Mollath, verweigern die Untersuchung. Dann bleiben nur die Akten und die in der Hauptverhandlung aussagenden Zeugen.

Gustl Mollath war im September 2004 für die Begutachtung fünf Wochen im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Auch dort soll er pausenlos über Steuerhinterziehung gesprochen haben, selbst einige der dortigen Pflegekräfte hielt er für Mitverschwörer. Auf das dort erstellte Gutachten stützten sich später das Landgericht Nürnberg-Fürth im Urteil. Doch wie sehr beeinflusst ein Gutachter das Urteil? Stehen die Richter gar vor ihrer schleichenden Entmündigung? Sachverständige wie Lippert und Wörthmüller wollen dies gerade nicht.

Kaum ein Prozess, in dem sie den Richtern nicht Entscheidungsalternativen nennen, etwa ausführen, dass es denkbar ist, dass der Angeklagte im Affekt handelte — aber auch eine geplante Tat nicht auszuschließen ist. „Die Entscheidung treffen die Richter“, sagt Lippert, „ich biete nur Erklärungen an!“

Übrigens schloss das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner schriftlichen Urteilsbegründung vom August 2006 nicht aus, dass es die von Mollath angeprangerten Schwarzgeldschiebereien gab: „Wahnhaft ist, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen, in dieses Wahnsystem einbeziehe.“

Verwandte Themen


23 Kommentare