Fall Mollath: Wurde sogar der Landtag belogen?

6.3.2013, 08:00 Uhr
Gustl Mollath

© swr Gustl Mollath

Der Präsident des Landesamts für Steuern Roland Jüptner sowie der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich müssen sich jetzt den Vorwurf gefallen lassen, den Landtag belogen zu haben. Dabei geht es um einen Anruf des inzwischen pensionierten Nürnberger Strafrichters Otto B. bei dem ihm bekannten Regierungsdirektor Wolfgang K. der Steuerfahndungsstelle am Finanzamt Nürnberg-Süd im Februar 2004.

Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle aufgetaucht

Dabei soll Richter B. der Steuerfahndung abgeraten haben, den Anschuldigungen Mollaths wegen des wirren Geisteszustands nachzugehen. Im Rechtsausschuss des Landtags hatte Jüptner angegeben, es habe keinen direkten Versuch der Einflussnahme B.’s auf die Steuerfahndung gegeben: „Dann würde sich ein Fahnder daran erinnern.“ Da es keinen Vermerk über das Telefonat gegeben habe, gehe man davon aus, dass es für die Entscheidung, keine Ermittlungen einzuleiten, ohne Bedeutung gewesen sei.

Jetzt allerdings ist ein Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts München-Süd vom 10. Februar 2004 aufgetaucht, in dem über den Anruf B.’s berichtet wird. Aufgrund der Angaben des Richters könne davon ausgegangen werden, „dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen und ggf. nicht überprüft werden können“.

Handschriftlich ist in dem Vermerk noch hinzugefügt: „Bei M. (Mollath) handelt es sich offensichtlich um einen Querulanten, dessen Angaben keinen Anlass für weitere Ermittlungen bieten.“ Dies deutet darauf hin, dass der Anruf von Richter B. für die Untätigkeit der Fahnder unmittelbar ursächlich gewesen sein könnte.

Auch Nürnbergs Generalstaatsanwalt Nerlich hat sich dem Verdacht ausgesetzt, bei seinem Bericht im Rechtsausschuss nicht ganz korrekt gewesen zu sein. Er hatte im Parlament erklärt, der von der HypoVereinsbank aufgrund der Angaben Mollaths erstellte interne Revisionsbericht habe „gerade keinen Beleg für steuerstrafrechtliche Verstöße“ geboten.

Demgegenüber unterstreicht ein Bericht des Landesamts für Steuern, dass der nach Mollaths Anschuldigungen erstellte Revisionsbericht der Bank „klare Ermittlungsansätze“ hergegeben habe, die zur Einleitung von Ermittlungen geführt hätten. Inzwischen seien sogar „einzelne Steuerstrafverfahren“ eingeleitet worden.
 

Verwandte Themen


19 Kommentare