Fall Peggy: Anwalt sieht gute Chancen für Ulvi K.

9.1.2014, 13:23 Uhr
2004 wurde Ulvi K. wegen Mordes an Peggy verurteil - trotz erheblicher Zweifel. Sein Anwalt geht jetzt zuversichtlich in das Wiederaufnahmeverfahren.

© dpa 2004 wurde Ulvi K. wegen Mordes an Peggy verurteil - trotz erheblicher Zweifel. Sein Anwalt geht jetzt zuversichtlich in das Wiederaufnahmeverfahren.

"Es gibt keine Beweise", sagte Anwalt Michael Euler am Donnerstag. Unterdessen laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter – "völlig unabhängig von der Wiederaufnahme", betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Am Vortag hatten die Ermittler auf dem Friedhof im oberfränkischen Lichtenberg (Landkreis Hof) nach der Leiche des vor zwölfeinhalb Jahren verschwundenen Mädchens gesucht – allerdings vergeblich.

Peggy gilt seit dem Mai 2001 als vermisst. Von ihrer Leiche fehlt bislang jede Spur. 2004 wurde Ulvi K. wegen Mordes in einem Indizienprozess verurteilt, allerdings sind die Zweifel an seiner Schuld nie verstummt. Im vergangenen Dezember ordnete nun das Landgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens an, nachdem Euler entlastendes Material zusammengetragen und im April 2013 den Antrag gestellt hatte.

Der geistig behinderte Ulvi K. ist derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, weil er Kinder sexuell missbraucht hat. Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Peggy verbüßt der 36-Jährige nicht. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kripo Bayreuth laufen offiziell wieder seit 2012. Im Frühjahr 2013 ließen sie ein Anwesen in Lichtenberg durchsuchen.

Doch auch hier gab es keine Hinweise auf Peggys Leiche. Im Visier der Polizei steht außerdem ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt, der als enger Freund von Peggys Familie galt und inzwischen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Haft sitzt. Überprüft wird auch sein Halbbruder, ein früherer Nachbar Peggys. Sein damals angegebenes Alibi sei nicht mehr wasserdicht, betonte die Staatsanwaltschaft. Weitere Einzelheiten nannte die Anklagebehörde nicht.

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