Fall Ursula Herrmann: Ist der Angeklagte unschuldig?

2.8.2018, 18:06 Uhr
Michael Herrmann, der Bruder der vor 37 Jahren ermordeten Ursula, bezweifelt die Schuld des vermeintlichen Täters.

© dpa Michael Herrmann, der Bruder der vor 37 Jahren ermordeten Ursula, bezweifelt die Schuld des vermeintlichen Täters.

Gewonnen und doch irgendwie auch verloren. So empfindet es Michael Herrmann, der Bruder der vor 37 Jahren verschleppten kleinen Ursula Herrmann. Die Zehnjährige war damals am Ammersee in einer Kiste vergraben worden und erstickte darin. Am Donnerstag entschied das Landgericht Augsburg, dass Michael Herrmann von dem seit zehn Jahren im Gefängnis sitzenden Täter 7000 Euro Schmerzensgeld bekommt. "Man gewinnt und ist nicht zufrieden", kommtentierte Michael Herrmann das an seinem 55. Geburtstag verkündete Urteil.

Denn wenn es nach Kläger Herrmann gegangen wäre, dann hätte die Zivilkammer seine Klage abweisen müssen. Mit der Begründung, dass der beklagte Kidnapper vermutlich gar nicht der Täter ist. Denn seit 2008, seit der Festnahme des längst rechtskräftig verurteilten Mannes, der stets seine Unschuld beteuert hat, gibt es erhebliche Zweifel an der Täterschaft des heute 68-Jährigen – selbst beim Bruder des Opfers.

Das Gericht ist sich sicher, Beteiligte zweifeln

Doch diesen Schritt der Klageabweisung ging das Gericht nicht. Am Ende des mehrjährigen Verfahrens, in dem Zeugen aus dem früheren Strafverfahren nochmals vernommen wurden, stärkten im Gegenteil die Richter ihren Kollegen der Strafkammer den Rücken. "Nach der Beweisaufnahme war das Gericht der Ansicht, dass das Strafurteil richtig ist", erklärte Gerichtssprecherin Diana Bestler.

Kläger Michael Herrmann kann das nicht überzeugen. Er geht davon aus, dass die wahren Täter noch in Freiheit sind. "Kann es sein, dass der Augsburger Justiz nicht an wirklicher Aufklärung des Falles Ursula Herrmann, dem Tod meiner kleinen Schwester, gelegen ist?", schrieb er vor wenigen Tagen in einem offenen Brief.

Von dem Hauptindiz, einem bei dem 68-Jährigen sichergestellten Tonbandgerät, das einst zur Verurteilung geführt hat, hält Herrmann als Musiker und Studio-Experte überhaupt nichts mehr. Angeblich hatte der Entführer das Gerät für seine Erpresseranrufe genutzt. Doch selbst die Gutachterin des Bayerischen Landeskriminalamtes ist nicht ganz sicher, dass es sich um das Tatwerkzeug aus dem Jahr 1981 handelt.

Neuer Strafprozess voller Hürden

Nur vordergründig ging es in dem Schmerzensgeldprozess um den Tinnitus, der Herrmann seit dem Strafprozess plagt. Wegen der Erkrankung hatte er auf den Täter auf ursprünglich 20.000 Euro verklagt, auch um endlich Gewissheit zu erhalten. Die hat er nun weiterhin nicht. Die Zweifler, die davon ausgehen, dass ein Unschuldiger wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, werden nicht verstummen.

Rechtsanwalt Walter Rubach, der Verteidiger des 68-Jährigen, hatte gehofft, durch den Zivilprozess Material für ein Wiederaufnahmeverfahren zu gewinnen. Doch die Hürden für einen neuen Strafprozess sind sehr hoch, dieses Zivilurteil ist dabei nun kaum hilfreich. Dennoch hofft er darauf, dass es irgendwann zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens kommt. "Man sollte nie aufgeben", sagt Rubach. In einem ersten Schritt will er nun Rechtsmittel gegen das Schmerzensgeldurteil einlegen.