Fitnessstudios und Freibäder: Das ändert sich ab heute

8.6.2020, 05:57 Uhr
So voll werden wir das Nürnberger Westbad in diesem Jahr wohl nicht sehen. Wegen der Ansteckungsgefahr wird die Zahl der Badegäste beschränkt.

© Roland Fengler So voll werden wir das Nürnberger Westbad in diesem Jahr wohl nicht sehen. Wegen der Ansteckungsgefahr wird die Zahl der Badegäste beschränkt.

Freibäder

In Anbetracht des nahenden Sommers dürfte das für Freude bei großen und kleinen Wasserratten sorgen: Die Freibäder im Freistaat dürfen seit 8. Juni wieder öffnen. Das gilt auch für Außenbecken von Schwimmhallen, Hotels und Kureinrichtungen. Allerdings gilt dort ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern und in machen Bereichen herrscht Maskenpflicht, die Besucherzahlen werden außerdem stark beschränkt. Auch sonst läuft der Betrieb deutlich anders ab, als die Besucher es gewohnt sind.

Sportgruppen und -vereine

Sport im Freien ist seit Montag mit bis zu 20 Personen erlaubt. Damit können auch Fußballmanschaften wieder in größeren Gruppen trainieren. Reha-Sportgruppen dürfen sogar wieder im Innenbereich trainieren. Das gilt ebenfalls für Athleten im National- und Landeskader der sogenannten nichtolympischen Sportarten. Überall gelten die üblichen Hygiene-Bestimmungen.


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Fitnessstudios

Unter Auflagen dürfen die Sportler wieder ins Fitnessstudio. Dazu gehört die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen sowie auf Laufwegen. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, dafür müssen die Studios ausreichend Desinfektionsmittel bereitstellen. Auch andere Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, beispielsweise Kletterhallen.

Wettkämpfe

Im Bereich der kontaktlosen Outdoor-Sportarten dürfen wieder Wettbewerbe abgehalten werden. Das gilt beispielsweise für Leichtathletik oder Golf.

Tanzschulen

Tanzschulen dürfen wieder Unterricht und Tanzstunden für kontaktlosen Tanz anbieten. Auch Paartanz ist erlaubt - allerdings nur bei einem festen Tanzpartner und ohne Wechsel. Auch hier müssen die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden, also beispielsweise das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf der Toilette und beim Betreten und Verlassen des Gebäudes.


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