Ab Montag gilt das Tempolimit auf der A73 bei Forchheim

28.11.2019, 09:20 Uhr
Ab Montag gilt das Tempolimit auf der A73 bei Forchheim

© Roland G.Huber

Bei seinem Ortstermin am 31. Oktober hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Einführung eines Tempolimits auf der A 73 zwischen Forchheim-Nord und Forchheim-Süd (und umgekehrt) angekündigt. Versuchsweise, befristet auf ein Jahr "plus Entscheidungszeitraum", so informiert die Pressestelle des Innenministeriums, werde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 Stundenkilometer zwischen 22 bis 6 Uhr "erprobt".

"Mit diesem Verkehrsversuch soll insbesondere festgestellt werden, ob die angesprochenen Beeinträchtigungen auf die Fahrgeschwindigkeit einzelner besonders schnell fahrender Fahrzeugführer zurückgeht oder andere Ursachen hat. Ziel sei es, so heißt es aus München, "die Lärmschutzbelange der Anwohner bestmöglich mit der Verkehrsbedeutung der Autobahn in Einklang zu bringen". Forchheims Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD), der auch seit längerem für ein Tempolimit kämpft, sieht in der Testphase allerdings eine "Augenwischerei". Unsere nachfolgenden Fragen hat die Pressestelle der Autobahndirektion Nordbayern beantwortet:

Kann man beziffern, wie hoch die vorab anfallenden Kosten für das nächtliche Tempolimit sind?

Für die acht Schilder und das Aufstellen einschließlich der Verkehrssicherung fallen Kosten für Material und Arbeitszeit in Höhe von circa 8000 Euro an.

Gibt es schon einen exakten Termin, wann das Tempolimit eingeführt wird?

Am Montag, 2. Dezember, ist geplant, dass die Autobahnmeisterei Hirschaid die entsprechenden Schilder aufstellt.

Wie hoch waren die Messergebnisse vor dem Bau der Lärmschutzwände und wie hoch sind sie aktuell? Wie werden die Werte ermittelt?

Die für Lärmschutzmaßnahmen maßgebenden Werte dürfen den gesetzlichen Vorgaben zufolge ausschließlich berechnet werden. Messergebnisse erkennt das Gesetz (Verkehrslärmschutzverordnung) als Beurteilungsgrundlage für Lärmschutzmaßnahmen nicht an, da sie aufgrund der schwankenden Verkehrsstärken und –zusammensetzungen sowie der sich ständig ändernden Wind- und Witterungsverhältnisse lediglich nicht repräsentative Kurzzeitergebnisse liefern können. Die bundesweite Vergleichbarkeit ist auf der Grundlage von Messungen nicht zu erreichen. Die erforderlichen Maßnahmen für die Verbesserung des Lärmschutzes von Forchheim wurden in einem Planfeststellungsverfahren festgestellt. Mit diesen erfolgten Maßnahmen wurde bei den nächstgelegenen Gebäuden der Lärmpegel in der Nacht um etwa zehn Dezibel gesenkt.

Was bringt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 Stundenkilometer in Bezug auf das Lärmempfinden?

Das Empfinden von Lärm ist eine individuell unterschiedliche, subjektive Wahrnehmung. Maßgebend für die Beurteilung der Lärmbeeinträchtigung sind die nach den Vorgaben der Verkehrslärmschutzverordnung berechneten Lärmwerte. In diese Lärmberechnung fließen mehrere Faktoren ein. Neben der Verkehrsstärke und der Verkehrszusammensetzung auch die Art des Fahrbahnbelages und die zulässige Geschwindigkeit. Je höher der Schwerverkehrsanteil, desto geringer wirkt sich eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf den Emissionspegel aus. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 Stundenkilometer verringert sich der berechnete Emissionspegel um weniger als ein Dezibel.

 

 

Warum wird nicht auf 80 Stundenkilometer reduziert, wie etwa im Bereich zwischen Nürnberg und Fürth?

Die Straßeverkehrsordnung lässt Geschwindigkeitsbegrenzungen zu, wenn sich gefährdete Rechtsgüter nicht anders schützen lassen. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist ein Tempolimit häufig die einzige Maßnahme, die Erfolg verspricht, im Gegensatz zum Lärmschutz, bei dem bauliche Anlagen den Schutz der Anwohner gewährleisten, ohne das Verkehrsgeschehen zu beeinflussen. Das Tempolimit zwischen Fürth und Nürnberg wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet.

12 Kommentare