Abfischen in Forchheim doch kein "Super-Spreader-Event" und nicht illegal?

31.3.2021, 05:31 Uhr
Unser Bild zeigt das Abfischen in Höchstadt vor der Corona-Pandemie. Für die Arbeit ist die tatkräftige Unterstützung mehrerer Hände gefragt. 

© Karl-Heinz Panzer Unser Bild zeigt das Abfischen in Höchstadt vor der Corona-Pandemie. Für die Arbeit ist die tatkräftige Unterstützung mehrerer Hände gefragt. 

"Es gab keine Party und auch kein Super-Spreader-Event." Das sagt ein Stadtrat, der am 5. und 6. März zusammen mit weiteren fünf Personen bei einem Abfischen in Burk zugange war. Diese Aussagen, die in Stadt und Landkreis derzeit wabern, gehörten zum "Reich der Märchen und Sagen". Beim Abfischen im kalten Wasser trinke man warmen Kaffee und Tee, wehrt sich der Stadtrat gegen die Vorstellung eines Trink-Gelages. Im Wasser habe man die coronabedingten Abstände eingehalten. Drei Personen standen im Teich, im Abstand von gut 20 Metern. Wer Fische abgeholt hat, habe ebenfalls auf die geltenden Hygienevorschriften geachtete, so der Stadtrat.

Das Abfischen stand bisher im Zusammenhang mit der Quarantäne von 27 Besuchern der Planungs- und Umweltausschusssitzung des Stadtrates am 16. März. FBF-Stadtrat Manfred Mauser war in dieser Sitzung und ist am 17. März positiv getestet worden. Infolgedessen ordnete das Gesundheitsamt Tests und Quarantäne für alle Sitzungsteilnehmer an.

Doch kein Infektionsherd?

Der beim Abfischen dabei gewesene Stadtrat wie auch Mauser betonen, nicht gemeinsam beim Abfischen gewesen zu sein. Der Stadtrat widerspricht der Darstellung, dass das Abfischen ein Infektionsherd gewesen sei, wie zunächst von behördlicher Seite in den Raum gestellt. Zwar sei ein Teilnehmer, der beim Abfischen war, sechs Tage danach positiv getestet worden, doch vier der insgesamt sechs Teilnehmer bis heute nicht. Der Stadtrat selbst sei eine Woche nach dem Abfischen negativ getestet worden.

Am 11. März habe sich der Stadtrat mit seiner Frau und dem befreundeten Ehepaar Mauser zum Essen getroffen. Ein Selbsttest des Stadtrates war negativ. Auch am Freitag und Samstag darauf. Erst mehrere Tage nach dem Abfischen (15. März) seien bei ihm Halsschmerzen aufgetreten. Ein Test ist am Sitzungstag 16. März positiv ausgefallen. Für ihn steht daher fest: "Beim Abfischen kann ich mich nicht angesteckt haben. Sonst hätte auch das Landratsamt die Teilnehmer rückverfolgt."

Ansteckung mit britischer Mutante bleibt ein Rätsel

Vom Amt heißt es, dass nach dem ersten Auftreten der Symptome die Kontakte der positiven Person zwei Tage zurückverfolgt werden, um mögliche weitere Ansteckungen zu prüfen. Weil die Symptome beim Stadtrat wie auch bei der positiv getesteten Person, die beim Abfischen dabei war, weit danach aufgetreten sind, sei diese Zurückverfolgung nicht erfolgt. Fazit: Es erscheint inzwischen eher unwahrscheinlich, dass das Abfischen in Folge für die Infektion des Stadtrats, Mausers und der Quarantäne verantwortlich ist.


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Woher die Infektion des Stadtrates stammt, ist ihm selbst ein Rätsel. Er vermutet die Quelle bei Gesprächen auf der Straße: "Manche merken von ihrer Infektion nichts, geben sie aber weiter." Es könnte demnach ein Zufall sein, dass sich das Stadtrats- und Mauser-Ehepaar mit dem Virus angesteckt haben. Ein Zusammenhang der Infektionen zwischen dem Abfischen oder privaten Treffen lässt sich mit den vorliegenden Informationen jedenfalls nicht herstellen.

Abfischen ist notwendig

Als definitiv falsch stellt sich die behördlicherseits getroffene Aussage heraus, das Abfischen sei illegal gewesen. Am Abfischen haben nach Aussage des Stadtrates insgesamt sechs Personen teilgenommen. Nach den geltenden Corona-Regeln hätten es maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sein dürfen. Doch das Abfischen stellt in Bayern einen Sonderfall dar: "Es lässt sich mit dieser Personengrenze nur schwer durchführen", teilt ein Sprecher des Landratsamtes mit. Thomas Funke vom Landesfischereiverband bestätigt das. Die Arbeit im kalten Wasser über Stunden sei schwer: "Teilweise muss ein Teich aber dringend abgefischt werden", sagt er.

Würden die Fische in den Winterungen verbleiben, wären die Tiere durch Parasiten und Krankheitserreger gefährdet, teilen die Fachberatungen der Bezirke mit. Der Vorgang des Teichwechsels sei vergleichbar mit dem Almauftrieb der Kühe im Frühjahr. Eine Nichtabfischung hätte nicht nur einen Einkommensverlust für den Teichwirt zur Folge, sondern wäre auch nach den geltenden Tierschutzgesetzen bedenklich, heißt es.

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