Amtsblatt als Kampfplatz: Forchheims OB sieht sich im Recht

25.6.2019, 09:00 Uhr
Amtsblatt als Kampfplatz: Forchheims OB sieht sich im Recht

© Philipp Rothenbacher

Denn aus dem Stadtrat heraus hat es zwei Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Anfrage bei der Rechtsaufsicht am Landratsamt gegeben. Der Stadtanzeiger nimmt nämlich die Rolle eines städtischen Amtsblattes wahr und darf deshalb nur amtliche Nachrichten, keinesfalls politische Stellungnahmen enthalten.

Die erste Frist zur Stellungnahme, so ist aus der Pressestelle des Landratsamtes zu hören, hat OB Kirschstein verstreichen lassen. Nun wird die Frist verlängert. Ehe der OB sich dazu nicht geäußert hat, will das Amt nicht offiziell eine Bewertung abgeben.

Amtsblatt als Kampfplatz: Forchheims OB sieht sich im Recht

© Anja Hinterberger

Die Stadtspitze lässt von ihrer eigenen Pressestelle auf Anfrage unserer Redaktion ausrichten: „Wir bestätigen, dass es sich beim ,Stadtgespräch’ im ,Forchheimer Stadtanzeiger’ um einen ,Meinungsartikel’ des Oberbürgermeisters handelt. Wie in den letzten drei Jahren auch, stellt das ,Stadtgespräch’ die persönliche Sichtweise des Oberbürgermeisters Dr. Uwe Kirschstein auf die vergangenen oder kommenden i.d.R. zwei Wochen dar.“

Das soll heißen: OB Kirschstein unterscheidet zwischen dem amtlichen Teil des Stadtanzeigers, in dem beispielsweise Bebauungspläne vorgestellt werden, damit die Bürgerschaft dazu Stellung beziehen kann, und dem „redaktionellen“ Teil des Stadtanzeigers mit Veranstaltungshinweisen und eben dem „Meinungsbeitrag“ des OB.

Eingeführt vom Alt-OB

Diese Form des Editorials war von Kirschsteins Vorgänger Franz Stumpf (CSU) eingeführt worden. Zu keinem Zeitpunkt äußerte sich Stumpf darin im Hinblick auf die Forchheimer Kommunalpolitik, schon gar nicht im Sinne einer Rechtfertigung oder Verteidigung gegenüber dem Stadtrat.

Der „Stadtanzeiger“ hat eine flächendeckende Verbreitung. Er wird in alle Forchheimer Haushalte geliefert, eben wegen seines amtlichen Teils. Diese Nachrichten müssen den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden, weil sie unmittelbar davon betroffen sind und gegebenenfalls dazu Stellung beziehen müssen, zum Beispiel wenn es um die Einwendung gegen einen Bebauungsplan geht.

Vor fünf Jahren musste im Landkreis Fürth die Kreistagswahl wiederholt werden, weil zwei Bürgermeister in ihrem Amtsblatt unzulässige Wahlwerbung betrieben hatten. Nicht, dass sie für eine bestimmte Partei geworben hätten. Vielmehr hatten sie den Bürgerinnen und Bürgern von Langenzenn und Großhabersdorf lediglich empfohlen, die örtlichen Kreistagskandidaten zu wählen. Auf die Klage eines Bürgers hin ließ die Regierung von Mittelfranken die Wahl neu ansetzen. Denn die Bürgermeister hatten mit ihrer Empfehlung als „unzulässige amtliche Wahlwerbung“ die Chancengleichheit der übrigen Bewerber verletzt.

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