Auch in Forchheims Moschee gilt die FFP2-Maskenpflicht

22.1.2021, 14:03 Uhr
Auch in Forchheims Moschee gilt die FFP2-Maskenpflicht

© Foto: Ekrem Akyol

Während viele Geschäfte und Einrichtungen während des Lockdowns geschlossen bleiben müssen, dürfen Gottesdienste weiterhin stattfinden. Das ändert sich jetzt grundsätzlich auch mit den neuen Regelungen nicht, die Bund und Freistaat in dieser Woche beschlossen haben. Die Auflagen werden allerdings verschärft.


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Bei der Yunus-Emre-Moschee in Forchheim bedeutet dies, dass während des Freitagsgebets weiterhin besondere Auflagen gelten und diese nun ebenfalls verschärft werden. "Wir nehmen die Beschränkungen sehr ernst", sagt Ekrem Akyol, Vorsitzender des Moscheevereins. Dazu haben die Verantwortlichen bereits im letzten Jahr Abstände eingezeichnet, die während des Gebets eingehalten werden müssen. "Das Gebet wurde zudem auf maximal eine Stunde begrenzt", erklärt Akyol.

Deutlich weniger Gläubige als gewohnt

Durch die Abstandsregelungen können deutlich weniger Gläubige als gewohnt am Gebet teilnehmen. Während normalerweise 300 bis 400 Menschen die Moschee besuchen, sind es aktuell 80 bis 90 Personen. Sollten es einmal mehr werden, kann in der Moschee auch noch auf den Aufenthaltsraum im unteren Stockwerk ausgewichen werden. "Da lässt sich der Abstand gut einhalten", weiß Akyol aus der Erfahrung mit den bisherigen Gebeten unter Corona-Bedingungen.

Mittlerweile bringen die Gläubigen auch ihren eigenen Gebetsteppich mit. Eine Maßnahme, die darin begründet liegt, dass Muslime beim Gebet mit den Gesicht Richtung Boden gehen. Zu Beginn der Pandemie waren hier wiederverwendbare Folien in Gebrauch gewesen.

Hoffnung: weiterhin zum Freitagsgebet in die Moschee

Beim letzten Freitaggebet hatte Akyol bereits das Tragen einer FFP 2-Maske empfohlen, mit dem Landtagsbeschluss von dieser Woche ist das Tragen der speziellen Maske wie auch im Nahverkehr und in Geschäften ab sofort auch bei Gottesdiensten vorgeschrieben.

Akyol hofft, dass mit den geltenden Hygieneregeln der Betrieb aufrechterhalten werden kann und die Gläubigen – anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 – weiterhin zum Freitagsgebet in die Moschee kommen dürfen. "Wir beobachten das Infektionsgeschehen sehr genau", erklärt Akyol.

Zudem hat er den Blick auf die Mutationen des Virus gerichtet, die nach ersten Forschungsergebnissen ansteckender sein sollen. "Bei schärferen Maßnahmen kann es durchaus wieder sein, dass wir das Freitagsgebet für eine gewisse Zeit aussetzen müssen."

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