Aus für Branntweinmonopol: Eine Schnaps-Idee?

5.9.2017, 14:10 Uhr
Aus für Branntweinmonopol: Eine Schnaps-Idee?

© Archivfoto: Rödel

Bereits seit 200 Jahren gebe es ein Gesetz, dass Kleinbrauereien, so genannten Abfindungsbrennereien, steuerfrei Branntwein an den Staat verkaufen, erklärt Hubert Fröhlich, Vorsitzender des Fränkischen Klein- und Obstbrennerverbandes. Die Brennereien konnten entscheiden, ob sie ihre hergestellten Waren versteuerten oder sie die Steuern bezahlten, indem sie ihr Erzeugnis den Staat verkauften – und das weit über den Marktpreis.

Ab Januar 2018 wird diese Wahlmöglichkeit abgeschafft werden und ein fester Steuersatz muss entrichtet werden. Ein Beispiel: "Wenn ich an einem Brenntag 100 Kilo Getreide gebrannt habe, bekomme ich bei der Verarbeitung etwa 26 Liter Alkohol raus und konnte diesen steuerfrei an den Staat verkaufen. Gleichzeitig bestand aber auch noch die Möglichkeit, den Brand zu behalten und pro Brandtag eine Steuer von 265 Euro zu zahlen", erzählt Fröhlich. Diese Steuer musste auch gezahlt werden, wenn aufgrund Fehler in der Produktion weniger hergestellt wurde.

Trotzdem meint Fröhlich, dass eine geringe Anzahl an Kleinbrennereien bisher Alkohol an den Staat verkauft habe. Die Wertschöpfung für den Brenner sei hier einfach zu gering. Von 100 Litern blieben der Brennerei noch zirka zehn Liter übrig, die sie für den Eigenbedarf oder den Weiterverkauf verwenden könnte.

Das kann Helga Wunder von der Brennerei Wunder in Muggendorf bestätigen. Sie haben nur in kleinen Teilen Abgaben an den Staat gemacht. Nun müssten sie erst einmal die neuen Vorgaben abwarten und sehen wie es weitergeht. Einen Verlust befürchtet sie aber nicht, da Muggendorf ein Fremdenverkehrsort sei und hier viel verkauft werde. "Wir leiden nicht so sehr unter der Gesetzesänderung", fasst sie zusammen.

300 Liter, das wären ungefähr zwölf Brenntage, erklärt Fröhlich. Größere Brennereien, so genannte Verschlussbrennereien hingegen, haben ein unbegrenztes Brennkontingent. Da diese Betriebe ihre produzierten Waren größtenteils selbst vermarkten, sind sie nicht von der Gesetzesänderung betroffen.

Anders sieht es mit den kleineren Betrieben aus. Fröhlich sieht für diese die Chance, ihre Spirituosen besser zu vermarkten. "Der größte Faktor ist hier der Typ Mensch", erzählt er. Es würde nun in der Hand der Betriebe liegen, ihre eigenen Produkte auf den Markt zu bringen.

Unter den Brennereien stellen die Kleinbrennereien übrigens nur vier Prozent der gesamten Brennereien dar. Und es könnten noch weniger werden: "Die Kleinbrennereien, die es heute gibt, wird es in zehn Jahre nur noch geben, wenn sie mutig genug sind, ihre Ware teurer zu verkaufen. Dann haben sie eine Perspektive", meint Fröhlich und fährt fort: "Billigmärkte wird es natürlich nach wie vor geben, um die Käufer zu halten."

Auch für Maria Kern, von der Brennerei Kern in Wiesenthau, könnte die Frage einer Preiserhöhung demnächst im Raum stehen. "Wir haben 200 bis 300 Liter an den Staat abgegeben. Das ist fast das gesamte Kontingent", erzählt sie. Die Brennerei ist nur eine Nebenquelle, hauptberuflich wird in der Landwirtschaft gearbeitet. In Zukunft möchte sie trotzdem mehr auf Privatkäufer setzen. "Ab 2018 wird sich dann zeigen, wie damit umzugehen ist", sagt sie.

Angst vor Preisexplosionen müssen Schnapsliebhaber trotzdem nicht haben: In der Masse werde der Preis gleich bleiben, sagt Fröhlich. Immerhin konsumiere eine Person im Jahr durchschnittlich etwa sieben Liter an Spirituosen.

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