Bahn frei für die Bebauung des Weingartsteig

23.1.2020, 15:49 Uhr
Bahn frei für die Bebauung des Weingartsteig

© Archivfoto: Ralf Rödel

Doch leider hat die Traumlage auf der Burker Seite einen großen Nachteil: Der Weingartsteig ist Rutschgebiet. Wer hier baut, muss daher tief im Boden gründen, also tiefer in die (besser gefüllte) Brieftasche greifen als Otto Normal-Häuslebauer. Das gilt bis heute. Der Planungsausschuss des Stadtrates hat gegen zwei grüne Stimmen der FGL endgültig den Weg frei gemacht für den neuen Bebauungsplan am Weingartsteig. Die Zustimmung des Stadtrates im Februar ist nur noch Formsache.

Es wird das erste Baugebiet im Rahmen des neuen Baulandmodells sein. Darauf machte Bauamtsleiter René Franz aufmerksam. Das Baulandmodell wurde auf neue Bedürfnisse angepasst. So gilt nun für den Weingartsteig, dass die Grundeigentümer eine Ablöse an die Stadt zahlen müssen, wenn sie ihr Grundstück verwerten wollen. Damit schöpft die Stadt die mit der Verwertung verbundene Wertsteigerung ab, während im alten Baulandmodell an die Eigentümer eine festgesetzte Summe gezahlt worden war, um die Grundstücke günstig an die Bauwilligen weiterzuveräußern. Günstig aber ist am Weingartsteig nichts zu bekommen, schon wegen der Tiefgründung. Im Fall des Weingartsteig hatte das Bauamt aber noch einige weitere Hausaufgaben zu bewältigen. Es handelt sich hier am Waldrand um ein ökologisch höchst sensibles Gebiet. Mit Fledermäusen, Streuobstwiesen, Hecken und sonstigen wertvollen Flächen. Wie ist der Eingriff durch die Bebauung zu bewerten? Wo kann überhaupt gebaut werden? Wie können die Eingriffe an anderer Stelle "ausgeglichen" werden, wie es das Gesetz fordert?

Über das grüne Gewissen der Forchheimer

"Man hat ja noch ein grünes Gewissen", sagte die Stadt-Biologin Rotraud Krüger. Sie hatte die oben erwähnten Fragen zu beantworten, mit der Vorgabe im Rücken: Dieses Baugebiet ist politisch gewollt. So rechnete Krüger die "Eingriffsfläche" von 5,2 möglichen auf nur noch 3,3 Hektar herunter, "um möglichst viel Grün erhalten zu können". Teil des Bebauungsplans war ursprünglich auch ein Biotop, dessen Rechtsstatus zunächst unklar war, dann plötzlich hatte es gar keinen mehr, weil das Umweltministerium die Biotope in Bayern neu kartieren lässt. Krüger: "Das Biotop war plötzlich verschwunden", es wird also "überplant". Wer in die Natur eingreift, muss an anderer Stelle für "Ausgleich" sorgen. Das heißt: Anderswo im Ortsgebiet wird eine Fläche ökologisch aufgewertet, gepflegt und darf dann mindestens 20 Jahre nicht verändert werden. Nur: In Forchheim ist so gut wie kein Fleckchen mehr übrig. Geschweige denn 2,6 Hektar, wie für den Weingartsteig nötig sind.

Was tun? Nicht zum ersten Mal benutzt Forchheim ein Schlupfloch, das gesetzlich erlaubt ist: Die Ausgleichsfläche wird in einer anderen Gemeinde gesucht und gefunden. In diesem Fall: Höttingen bei Ellingen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, 1000 Einwohner, 100 Kilometer von Forchheim entfernt. Krüger: "Es handelt sich um Obstwiesen im mittelfränkischen Becken, in dem auch Forchheim liegt, der funktionale Ausgleich ist also gewährleistet." Sabine Dittrich (FGL) konnte es nicht fassen: "Das kommt mir vor wie ein Puzzle, dessen letztes Teil nicht passt: Man schneidet es sich so lange zurecht, bis es passt." Krügers Kollegin im Bauamt, Reinhilde Steinmetz, warf die Frage in den Ring des Planungsausschusses: "Wie will Forchheim in Zukunft verfahren bei so großen Ausgleichsflächen? Man kann das nicht alles aus dem Ärmel schütteln."

Eine Planung für ein sensibles Baugebiet

Die Stadt könnte ein "Öko-Konto" anlegen, so Steinmetz. Das bedeutet: Im Vorgriff auf künftige Eingriffe in die Natur werden Flächen erworben oder angepachtet, die dann für den Ausgleich zur Verfügung gestellt werden können. OB Uwe Kirschstein sagte, schon heute kaufe die Stadt auf, was geht. Ein Öko-Konto existiert aber noch nicht und 2,6 Hektar könnten derzeit nicht bereit gestellt werden.

Zwei Jahre dauerte die Planung für das sensible Baugebiet am Weingartsteig. Für die Fledermausarten, denen durch den Eingriff Unterkünfte genommen werden, sollen eigens Ersatzquartiere geschaffen werden. Alle Bauherren müssen ein Gutachten fürs Rutschgebiet erstellen lassen (dafür allein gehen schon "a paar Fünferla" drauf) und dürfen nur ein Mindestmaß an Flächen versiegeln.

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