Betrugsprozess

Betrüger ohne Plan verursacht in Forchheim über 30.000 Euro Schaden

16.9.2021, 17:56 Uhr
Muh: Auch um sie ging es beim dem Betrugsprozess vor dem Forchheimer Amtsgericht.    

© Julian Stratenschulte, NNZ Muh: Auch um sie ging es beim dem Betrugsprozess vor dem Forchheimer Amtsgericht.   

Es ist kaum überschaubar, wie viele Geschäfte Hannes B. (alle Namen geändert) nun schon seit Ende 2019 abgeschlossen hat, ohne mitzuteilen, dass er nicht bezahlen kann. Den wenigsten Überblick aber scheint er selbst zu haben. Vor Gericht stand der geschiedene Vater zweier Kinder wegen fünffachen Betrugs über fast 30.000 Euro und einer falschen Aussage unter Eid bei der Aufstellung seines Vermögensverzeichnisses.

Direkt zu Beginn wurde dieses Verfahren noch mit einem weiteren gegen ihn in zwölf Betrugsfällen über 4000 Euro verbunden. Dabei ist der 28-Jährige bisher noch nicht einmal vorbestraft und kämpft zudem seit eineinhalb Jahren mit Depressionen. An den Tatsachen ändert das jedoch nur wenig. Weswegen Richterin Silke Schneider vom Amtsgericht Forchheim ihn zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für drei Jahre verurteilte und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, zu bezahlen in Monatsraten je 50 Euro.

Kälber und Bullen für die Aufzucht gekauft

Worum ging es bei all dem Betrug? Hannes B. kaufte von Dezember 2019 bis Januar 2020 fünf Mal vom betrogenen Tom K. mehrere Bullen und Kälber für die Aufzucht. Die fast 30.000 Euro dafür hatte er nicht. Im Juni 2020 sagte er vor einem Gerichtsvollzieher in Forchheim unter Eid für die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses aus. Dabei verschwieg der Landwirt die Existenz mehrerer Bankkonten sowie den Besitz von zwei Fahrzeugen und drei Grundstücken.

Weiter geht es mit den zwölf Fällen aus dem zweiten Verfahren. Zwischen Oktober und November 2020 musste ein Tierarzt elf Mal erkrankte Kälber und Bullen von B. behandeln. Die Kosten summierten sich auf über 4000 Euro. Im Juli diesen Jahres ließ Hannes B. für über 300 Euro ein Auto überführen.

Rechtsanwalt Stefan Kohler, der seinen Mandanten erst am Morgen der Verhandlung kennenlernte, erklärte den Betrug so: „Hannes B. sagte mir, er selbst habe auf das Geld für den Verkauf eigener Kälber gewartet, mit dem er Tom K. bezahlen wollte. Dieses Geld kam nie, wodurch er in diese finanzielle Schieflage geraten ist.“ Für Schneider änderte das nichts und sie ermahnte den Angeklagten: „Wenn ich nicht sicher weiß, dass ich das Geld habe, dann kaufe ich nichts. Aber Sie haben das in Kauf genommen und mit Tom K. auch nicht über Ihre finanzielle Lage gesprochen.“

Die Verteidigung verliert an Halt

Die Verteidigung verlor weiter an Halt, als Kohler bei der Zeugenbefragung von Tom K. fragte, ob es in diesem Geschäft üblich ist, erst mit dem Geld aus den eigenen Verkäufen zu zahlen. Darauf antwortete K. nämlich mit einem klaren „Nein“. K. erhielt inzwischen auch sein Geld. Und auch der Tierarzt und der Autoüberführer haben oder werden ihre Bezahlung bald haben.

Hannes B. ist sich nicht sicher. Der Gerichtsvollzieher kümmert sich jetzt um die Zahlungen. Das Geld dafür stammt aus der Schlachtung und Verwertung von Bs. restlichen Kälbern. Mit der Kälberzucht höre er jetzt auf, sagte der Angeklagte.

"Sie haben gar keinen Überblick"

Dann besprach Schneider mit dem Angeklagten seine falsche Aussage unter Eid. Am Ende kam Schneider zu dem Ergebnis: „Sie haben ja offenbar gar keinen Überblick. Sie wissen nicht, welche Konten sie besitzen. Welche Fahrzeuge. Wer diese finanziert. Welche Verfahren alle gegen Sie laufen.“ Die Staatsanwältin von der Staatsanwaltschaft Bamberg warf ein: „Ständig kommen neue Anzeigen gegen ihn bei uns rein.“

„Aber er ist kein typischer Betrüger“, argumentierte sein Rechtsanwalt. „Mein erster Eindruck heute von ihm ist, dass er ein hart arbeitender Mann ist, der mit der Kälberzucht eine falsche Entscheidung getroffen hat. Davor hatte er nie finanzielle Probleme.“ Schneider meinte dazu: „Das mag sein, aber man muss bei Geschäften seine Karten auf den Tisch legen. Und man muss den Punkt erkennen, an dem man nicht mehr einfach so weitermachen kann.“ Ob B. Schneiders Urteil annimmt, wird er in den nächsten Tagen mit seinem Anwalt besprechen.

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