Bierchen mit Freunden mitten im Lockdown: Junger Mann vor dem Amtsgericht Forchheim

13.7.2020, 16:54 Uhr

 Der junge Mann ist bei weitem nicht der einzige, der gegen Bußgeldbescheide wegen vergleichbarer Vorwürfe Einspruch eingelegt hat. Es sollen 30 bis 40 sein. Der als Zeuge vernommene Polizist erinnerte sich an um die 100 Sachverhalte, bei denen gegen die strengen Regeln während des Lockdowns verstoßen wurde.

Der 8. April war ein verlockend schöner Tag. Aber ein Tag, an dem die strengen Ausgangsbeschränkungen noch im vollen Umfang galten. Viele nutzten ihn zu sportlicher Betätigung, besonders im Gelände um den Kanal bei Hausen.

Gegen 19 Uhr erhielt die Polizei Forchheim eine Mitteilung, am Wasserrad hielten sich mehrere Personen auf. Eine Streife fuhr hin und traf dort tatsächlich eine Gruppe von fünf Personen an. Als die Polizeibeamten in die Sackgasse zum Wasserrad eingefahren waren, fiel ihr Blick gleich auf die vier Männer und eine Frau, die an einem der Tische saßen bzw. unmittelbar daneben standen und zum Teil Bier aus Dosen tranken. Auf dem Tisch standen etwa zehn weitere geöffnete und verschlossene Bierdosen. Ob der Beschuldigte auch eine in der Hand hatte, blieb unklar.

"Es hat für uns so ausgesehen, als gehörten die Personen zusammen", bestätigten übereinstimmend die beiden Streifenbeamten. Auf 1,5 bis zwei Meter schätzen sie den Abstand zwischen den Leuten. Der Beschuldigte behauptete, zu diesem Zeitpunkt auf einer Bank auf der anderen Seite des Wasserrads gesessen zu sein und nach dem Joggen geraucht zu haben.

Aber: "Andere Passanten und Jogger interessierten uns nicht", betonten die Beamten. Wenn der junge Mann bei der anderen Bank gewesen wäre, wäre er von den Beamten auch nicht angesprochen worden.

Ergo: "Das war ein eindeutiger Vorfall", beurteilte der eine Polizist das Geschehen. "Wir haben nur gezielt die Personen um die Parkbank angesprochen und ihre Personalien festgehalten."

Gegen den Richterspruch ist kein Rechtsmittel zulässig, die Rechtsbeschwerde gibt es erst bei Bußgeldern über 250 Euro. Allerdings kann der arbeitslose junge Mann, der noch bei seiner Mutter lebt, einen Antrag stellen, dass er die Geldbuße durch gemeinnützige Arbeitsstunden tilgen darf.

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