BN mit Eilantrag erfolgreich: Gericht untersagt Kanufahrten auf einem Teil der Wiesent

29.5.2019, 10:47 Uhr
BN mit Eilantrag erfolgreich: Gericht untersagt Kanufahrten auf einem Teil der Wiesent

© Archivfoto: Ralf Rödel

Er ist der Star an der Wiesent: der Eisvogel. Zwei Mal hat er den Titel "Vogel des Jahres" geholt. 1973 und 2009. Seine Heimat teilt er sich entlang des Flusses mit anderen Artgenossen und dem Menschen, der im Kanu sitzend an ihm vorbei paddelt. Nicht nur seinetwegen, sondern auch für Fische oder Fliegen – kurzum für den gesamten Lebensraum entlang der Wiesent hat der Bund Naturschutz (BN) im April Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die Schifffahrtsgenehmigung des Landratsamtes eingereicht.

Darin erlaubt das Amt den drei gewerblichen Kanuverleihern vom 1. Mai bis zum 30. September das Paddeln auf der Wiesent in diesem und den nächsten Jahren. "Ein spritziges Abenteuer", so bewirbt die Tourismuszentrale Fränkische Schweiz auf ihrer Internetseite das, was die Naturschützer seit Jahren beunruhigt. Noch ist die Klage offen, hatte aber zur Folge, dass die Betriebe ab 1. Mai keine Kanus verleihen durften.

BN mit Eilantrag erfolgreich: Gericht untersagt Kanufahrten auf einem Teil der Wiesent

© Herbert Paske

Der BN fordert, dass die Kanuten erst ab dem 15. Juni auf dem Gewässer unterwegs sind. "Damit der Eisvogel wenigstens eine Brut durchbekommt", sagt Ulrich Buchholz, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Forchheim. Ungeübte Kanuten vertrieben mit ihrem falschen Verhalten den Vogel. Dass nicht nur der Spaß, sondern der verantwortliche Umgang im Boot mitfahren muss, betonen auch Herbert Körber und Lisa Huber vom bayerischen und mittelfränkischem Kanu-Verband. Zur Grundausbildung junger Kanuten gehöre eine Ökologieschulung.

"Die Wiesent ist kein Gewässer für Anfänger"

Die Wiesent hält Huber für ein schwieriges Gewässer, das nicht für Anfänger geeignet ist. Davon gibt es gerade an Wochenenden in der Sommersaison viele, die über die Kanuverleiher ins Wasser gelassen werden. Zwar gebe es für die Abenteuerlustigen eine Einführung, wie sie sich angemessen in der Natur verhalten müssen, doch das reiche nicht aus. "Am Anfang kann man noch nicht geradeaus fahren", sagt Körber, ergo landeten viele Boote am Uferrand, die Fahrer stießen sich mit dem Paddel von dort oder vom Untergrund ab. Darunter litten auch unter europäischem Schutz stehende Unterwasserpflanzen. "Große Trupps von Verleihfirmen nehmen keine Rücksicht", bilanziert Körber. 80 Prozent der Wiesent-Kanus stammten von gewerblichen Verleihern, den Rest machten privaten Kanuten aus, so der BN.

"Schlingpflanzen prägen die Wiesent. Einen sauerstoffreichen Fluss wie diesen gibt es nicht mehr oft", sagt Tom Konopka, BN-Referent für Mittel- und Oberfranken. Das sei auch ein Grund dafür, weshalb das Areal vom europäischen Recht geschützt sei. Die Wiesent zählt zum FFH- und Vogelschutzgebiet.

Kanuverband Bayern ist auf der Seite der Naturschützer

Nach der BN-Klage von April vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth war den Kanubetreibern untersagt, ab dem 1. Mai Boote zu verleihen. Dennoch hätten sie "widerrechtlich Kanus verliehen". Als Beweis führt der BN Fotos an. Am 7. Mai hat das Landratsamt mit einem sogenannten Sofortvollzug den Kanuverleihern den Verleih wieder gestattet.

Für diesen Vollzug kritisiert der BN Landrat Hermann Ulm (CSU) deutlich. Er müsse sich fragen lassen, ob er der gesamten Bevölkerung oder den Wirtschaftsinteressen diene, so Konopka.

Gericht gibt Eilantrag statt

Am 15. Mai hat der BN einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht, um den Verleih gerichtlich wieder untersagen zu lassen. Wie das Gericht am Dienstagnachmittag mitteilte, ist dem Eilantrag stattgegeben worden. Auf dem rund neun Kilometer langen Flussabschnitt zwischen Muggendorf flussabwärts bis nach Ebermannstadt dürfen vom 1. Juni bis zum 15. Juni keine gewerblichen Verleih-Kanus fahren. Als Begründung führt das Gericht den Schutz des Eisvogels an, der in diesem Abschnitt derzeit brütet. "Für uns ist das ein wichtiger Zwischenerfolg", sagt Konopka auf NN-Nachfrage. Jetzt gelte es, einen Weg zu finden, um den Kanubetrieb auf der Wiesent im Einklang mit der Natur zu ermöglichen.

Ein Vor-Ort-Gespräch mit allen Beteiligten soll Klärung bringen. Der BN setzt sich für einen generellen Saisonstart ab dem 15. Juni ein. Alles andere, beispielsweise eine zahlenmäßige Beschränkung der Kanus, ließe sich schlecht kontrollieren. Lisa Huber von den mittelfränkischen Kanuten sieht einen späteren Saisonstart kritisch. "Gerade im Mai ist der Wasserstand noch relativ hoch, die Gefahr, mit dem Paddel den Untergrund aufzuwirbeln, gering." Sie plädiert dafür, maximal zehn Personen in einer Gruppe fahren zu lassen.

Der BN bringt abschnittsweise Sperrungen bis zum 15. Juni für vom Eisvogel stark genutzte Wiesentbereiche ins Gespräch. Dies würde den Betrieb auf nur wenigen Flusskilometer einschränken, heißt es.

Vorwurf, dass Steuergeld verschwendet wird

Der BN kritisiert die Verleiher, weil sie seit Jahren wüssten, dass sie für den Betrieb in den geschützten Gebieten ein Verträglichkeitsgutachten brauchten. Die Naturschützer sehen es kritisch, dass nun das Landratsamt auf Kosten der Steuerzahler diese Aufgabe übernehme.

Bis 2020 will das Amt die Prüfung abschließen und mit dem Ergebnis ein Nutzungskonzept für den Kanubetrieb ausarbeiten. Man habe die Prüfung übernommen, weil die Wiesent nicht nur von gewerblichen, sondern auch privaten Kanuten und Touristen in Anspruch genommen werde, so Schutzgebietsbetreuer Andreas Niedling vom Landratsamt. "Konkrete Hinweise, dass sich die Situation für den Eisvogel verschlechtert hätte, gibt es derzeit nicht."

Dieser Artikel wurde zuletzt am Mittwoch, 29. Mai 2019, 10.50 Uhr, aktualisiert.

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