Body-Cams für Oberfrankens Polizei

8.10.2019, 16:12 Uhr
Zwei Beamte der Polizei präsentieren die neuen Body-Cams, mit denen alle Wachen ausgestattet werden.

Zwei Beamte der Polizei präsentieren die neuen Body-Cams, mit denen alle Wachen ausgestattet werden.

Nach einem Pilotversuch mit verschiedenen Body-Cam-Modellen bei sieben Dienststellen in Augsburg, München und Rosenheim, gab Innenminister Joachim Herrmann im Frühjahr den flächendeckenden Einsatz von rund 1400 Body-Cams frei.

Mit der Einführung in Oberfranken erhofft sich Polizeipräsident Schieder aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnungen eine bei den Tätern höhere Hemmschwelle Polizeibeamte anzugreifen: "Die zunehmenden Fallzahlen bei Gewalt gegen Polizeibeamte um 8,3 Prozent auf 679 Fälle im vergangenen Jahr in Oberfranken sind alarmierend. Von den betroffenen 1549 Polizisten erlitten über 200 Kolleginnen und Kollegen bei den gewalttätigen Angriffen teils erhebliche körperliche Verletzungen."

Er ergänzt: "Die bisherigen Erfahrungen aus dem Pilotversuch und dem Einsatz bei anderen, bereits mit Body-Cams ausgestatteten Polizeiverbänden zeigen eine spürbar deeskalierende Wirkung, die somit zum objektiven Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten beiträgt. Zusätzlich wirkt der Kameraeinsatz bei der beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten mit."

Die oberfränkischen Dienststellen sind mit insgesamt 118 Body-Cams ausgerüstet, wobei das Tragen für die Polizisten freiwillig ist. Die rechtlichen Vorgaben sind im bayerischen Polizeiaufgabengesetz geregelt. Demnach darf die Polizei Bild- und Tonaufzeichnungen zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder eines Dritten erforderlich ist. Eine Nutzung bei Versammlungen erfolgt ausdrücklich nicht. Während der Streifentätigkeit entscheidet jeder Beamte selbst, ob der Einsatz der Body-Cam aufgrund der tatsächlichen Umstände zulässig und erforderlich ist.

Die Body-Cam wird offen und deutlich erkennbar am Oberkörper getragen. Auffällig ist die gelbe Signalfarbe des Kameragehäuses, verbunden mit der deutlichen Aufschrift "VIDEO/AUDIO". Bevor die Kamera eingeschaltet wird, soll das Gegenüber darauf aufmerksam gemacht werden. Nach einem akustischen Signal zeigt ein rotes Blinklicht, dass sich die Kamera im Aufzeichnungsmodus befindet. Die Aufnahmen werden anschließend lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle gespeichert und können nicht selbständig gelöscht werden. Wird die Aufnahme nicht als Beweismittel gebraucht, erfolgt eine automatische Löschung nach 21 Tagen.

Keine Kommentare