Verbreitung nicht zu vermeiden?

Corona in Kita im Landkreis Forchheim: "Im Vordergrund steht, dass Einrichtungen offen bleiben"

12.10.2021, 16:00 Uhr
In Sachen Corona in Kitas schreibt das Forchheimer Landratsamt: "Eine unterschwellige Verbreitung kann nicht vermieden werden". 

© iStock.com / lithiumcloud, NN In Sachen Corona in Kitas schreibt das Forchheimer Landratsamt: "Eine unterschwellige Verbreitung kann nicht vermieden werden". 

"Dieses Vorgehen widerspricht allen Empfehlungen von RKI und Co. Die Infektion der Kinder wird einfach in Kauf genommen", schreibt eine Userin auf der Facebookseite der Nordbayerischen Nachrichten. Eine andere schreibt: "Alle Verantwortung lastet auf den Eltern, die, wie im Artikel treffend beschrieben, überall der Depp sind." Eine dritte wendet in Sachen Infektionen, auch mit anderen Erregern, ein: "Kitas und Schulen waren noch nie sichere Orte und das war auch gut so."

Unterdessen hat die Pressestelle des Landratsamtes die offenen Fragen beantwortet, die im Artikel aufgegriffen wurden. So lautet die Antwort auf die Frage, wie verhindert werden soll, dass sich das Virus unterschwellig weiter verbreitet, wenn PCR-Tests nur auf freiwilliger Basis stattfinden, wie folgt: "Eine unterschwellige Verbreitung kann nicht vermieden werden, auch nicht mithilfe von PCR-Tests. Politisch steht im Vordergrund, dass die Einrichtungen offen bleiben. Erwachsene haben alle ein Impfangebot erhalten und Kinder zeigen in den überwiegenden Fällen einen leichten Verlauf."

Die Frage, ob Kinder, die nur auf freiwilliger Basis getestet werden sollen, überhaupt noch Anspruch auf einen PCR-Test im Testzentrum haben, wird so beantwortet: "Laut unserem Verständnis und Auslegung der Rechtsprechung besteht nur noch ein Anspruch auf einen Antigen Schnelltest." Und zur Testmöglichkeit für Erzieherinnen schreibt die Pressestelle: "Diese Frage ist an das Ministerium zu richten. Wir haben keinerlei Infos erhalten, warum die Regelungen so getroffen wurden, wie sie aktuell gelten. Das Gesundheitsamt ist nur für die Umsetzung der aktuellen Gesetze zuständig."

Letztlich wird von Seiten des Landratsamtes festgehalten, dass es bei den Quarantäne-Regeln keine Unterschiede zwischen Einrichtungen mit Luftfiltern und denen ohne gebe. "Im Allgemeinen müssen bei der Bewertung immer die Gesamtumstände des Falls beurteilt werden."

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