Corona: Warum für den Kreis Forchheim nicht mehr freitags über Schulen entschieden wird

30.4.2021, 15:03 Uhr
Homeschooling: Eine Schülerin lernt zuhause mit der bayerischen Unterrichtsplattform "mebis" an ihrem Laptop.

© Stefan Puchner, dpa Homeschooling: Eine Schülerin lernt zuhause mit der bayerischen Unterrichtsplattform "mebis" an ihrem Laptop.

Nun gibt es neue Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb, verkündet das Landratsamt Forchheim. Als zuletzt überraschend Schulen unter der Woche geschlossen wurden, demonstrierten Eltern gegen die kurzfristige Entscheidung und machten ihrem Ärger rund um die Corona-Politik in Bezug auf Schulen Luft.

Aufgrund der vom Bund beschlossenen „Bundesnotbremse“ wurde die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) angepasst. Eine wesentliche Anpassung betrifft die bisherige Betrachtung der Inzidenzen am Freitag für den Betrieb der Schulen.


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Die Regelungen der Unterrichtsformen bei einer Inzidenz von über 100 oder unter 100 bleiben wie bisher. Für die Frage, ab wann die Unterrichtsformen Präsenz- oder Wechselunterricht beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwerts umzusetzen sind, ergibt sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen eine Neuregelung.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maß-geblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag -> Distanzunterricht (mit Ausnahme bestimmter Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.

Bisherige Stichtagsregelung zu Schulen ab sofort außer Kraft

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch - bedeutet das: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist laut Landratsamt ab sofort durch diese Neuregelung außer Kraft gesetzt. Somit sei leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.

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