Crystal-Dealer belastet sich vor Amtsgericht Forchheim selbst

18.7.2019, 10:54 Uhr

Vor dem Amtsgericht Forchheim haben sich zwei Männer wegen dem Kauf illegaler Drogen im April 2017 verantworten müssen. Die synthetisch hergestellte Substanz Crystal Meth wird als Arzneistoff wie auch missbräuchlich als euphorisierende und stimulierende Rauschdroge verwendet.

Anwalt Thomas Skapczyk gab gleich zu Beginn der Verhandlung zu Protokoll, dass sein Mandant alle Vorwürfe gegen ihn bestreitet und er keine Angaben zum Geschehen machen werde. Der 32- jährige Angeklagte hätte zum Zeitpunkt des Drogenkaufs schon über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt mehr zum Dealer gehabt.

Der zweite, 30-jährige Angeklagte lies über seinen Anwalt Andreas Schwarz verkünden, dass er zu einer Aussage bereit wäre. Auch er erklärte zunächst, dass er schon seit Ende 2016 keinen Kontakt mehr zu dem Dealer gehabt habe. Der frühere Bekannte hätte sich in seinem Wesen und Charakter immer stärker zum Negativen verändert und so habe er keinen Wunsch nach weiteren Treffen verspürt.

Dealer erzählt eine andere Geschichte

Der schon zuvor vom Amtsgericht Bamberg zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Dealer wurde zur weiteren Aufklärung in den Zeugenstand gerufen. Der 37- jährige Produktionshelfer erzählte aber eine ganz andere Geschichte.

Er hätte Mitte April 2017 insgesamt 23 Gramm der Droge, zu 80 Euro das Gramm, von einer Bekannten erhalten und den beiden Angeklagten einmal fünf Gramm, beziehungsweise fünfeinhalb Gramm, zu circa 100 Euro das Gramm, in der Küche seiner Wohnung verkauft.

Richterin Silke Schneider fragte daraufhin genauer nach. Auf die Frage, wieso er bei der eigenen Verhandlung alles bestritten hätte und jetzt plötzlich doch eine Aussage mache, antwortete der Produktionshelfer aus dem Kreis Forchheim mit: "Weil es die Wahrheit ist."

Diese Aussage geriet während der weiteren Verhandlung immer mehr ins Wanken. Der Zeuge verstrickte sich während der Befragung von Staatsanwalt Felix Stephan, den Verteidigern und Richterin Schneider immer mehr in Unklarheiten, die dazu führten, dass der Zeuge für das Gericht unglaubwürdig erschien, als es um Zeitangaben und genauere Details zum Handlungsablauf ging.

"Schaufeln sich ihr eigenes Grab"

Daraufhin schnitt Verteidiger Thomas Skapczyk dem Zeugen lautstark das Wort ab: "Es ist schon interessant zu sehen, wie Sie sich hier immer mehr in Ihre Lügen verstricken und sich so Ihr eigenes Grab schaufeln."

Die Behauptung des Zeugen, dass dies die zwei einzigen Drogenverkäufe gewesen seien, wollte auch Richterin Schneider nicht so recht glauben. Dafür, dass es sich nur um zwei Verkäufe gehandelt hätte, könne er sich an sehr wenige Details erinnern, bemerkte Verteidiger Schwarz daraufhin.

Nichts passt zusammen

Staatsanwalt Stephan, der die lückenhaften Aussagen des Zeugen mit den Worten, "hier passt gar nichts zusammen" kommentierte, plädierte für einen Freispruch der Angeklagten.

Auch die beiden Verteidiger Thomas Skapczyk und Andreas Schwarz waren sich einig, dass die Aussagen des Dealers insgesamt zu "dünn" waren. Richterin Silke Schneider folgte in ihrem Urteil dieser Einschätzung und sprach beide Angeklagte frei.