Ebermannstadt: Anlieger werden zur Kasse gebeten

29.7.2016, 07:23 Uhr
Ebermannstadt: Anlieger werden zur Kasse gebeten

© Foto: Marquard Och

Vor 20 Jahren waren für die inzwischen kaputte „Haupterschließungsstraße“ Kosten von knapp 2,3 Millionen Euro angefallen; bei 60 Prozent Förderung beträgt der Eigenanteil der Stadt 1,23 Millionen Euro. Das „dicke Ende“ wird die Anwohner vermutlich erst dann treffen, wenn die Hauptstraße komplett herausgerissen wird. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt sei für die Altstadtsanierung die Regelung getroffen worden, dass nicht die „tatsächlichen“, sondern nur die „fiktiven“ Kosten eines damaligen Standardausbaus zum Ansatz kommen, betonte die Stadtchefin mit weiteren Informationen zu den Abrechnungsmodalitäten, Möglichkeiten der Verrentung oder Stundung, der steuerlichen Absetzung einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln. Die Zustellung der Bescheide erfolge — wie in den weiteren vier städtischen Abrechnungsgebieten — nicht vor September diesen Jahres.

Zum Abrechnungsgebiet der „Haupterschließungsstraße“ Bahnhofsstraße – die Anlieger betreffend Gehweg, Parkplätze und Straßenbeleuchtung – machte die Bürgermeisterin bekannt: 827 000 Euro Kosten waren angefallen, davon träfen auf die Stadt 409 000 Euro, auf die Eigentümer rund 111 000 Euro. Ebenfalls als „Haupterschließungsstraße“ eingestuft wurde der Bahnhofsplatz mit der Ladestraße; die Baumaßnahme kostete 579 000 Euro, die Stadt zahlt nach 190 000 Euro Finanzausgleich 389 000 Euro, den Anliegern bleiben 96 000 Euro.

In der Franz-Dörrzapf- Straße verbleiben den Anwohnern 58 000 Euro, die Stadt hat nach Baukosten von 373 000 Euro insgesamt 348 000 Euro zu leisten. In die „Anliegerstraße“ Basteibräugasse wurden für Fahrbahn und Beleuchtung 3 847 000 investiert, 2 477 000 Euro treffen hier auf die Stadt, 118 000 Euro sind von den Anwohnern gefordert.

Schon in der nichtöffentlichen Sitzung im Juni hat der Stadtrat aus Gründen der Rechtskonformität und der Wirtschaftlichkeit den Beschluss gefasst, die bisher von der Stadt angestellten „Friedwaldförster“ ab 1. Juli für die Dienste des Friedwald-Bestattungsunternehmens freizustellen.

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