1,4-Millionen-Euro-Projekt

Ebermannstadt: Ja zur Sanierung der Kita St. Nikolaus

22.7.2021, 20:00 Uhr
Die Kindertagesstätte St. Nikolaus wird generalsaniert. Vom Bauamt des Erzbistums Bamberg sind die Gesamtkosten der Maßnahmen auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. 

© Marquard Och Die Kindertagesstätte St. Nikolaus wird generalsaniert. Vom Bauamt des Erzbistums Bamberg sind die Gesamtkosten der Maßnahmen auf 1,4 Millionen Euro geschätzt. 

Denn der Beitrag der Stadt, je nach FAG-Fördersatz 420.000 bis 560.000 Euro, ist frühestens 2025 zu erwarten. So die Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 2021.

Aus Sicht des Trägers, der hiesigen Katholischen Kirchenstiftung, nahmen die ständigen Reparaturen ein nicht mehr vertretbares Ausmaß an: Unabhängig von Investitionen in den Spielplatz waren dies Ausgaben über 192.000 Euro für Fenster, Dach und Elektrik, an denen sich die Stadt mit 80.000 Euro beteiligte.

Vom Bauamt des Erzbistums Bamberg sind die Gesamtkosten der Maßnahmen auf 1,4 Millionen Euro geschätzt, die Kosten der temporären Auslagerung der drei Kindergruppen noch nicht einbezogen. Vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit erklärt sich die Stadt bereit, bei der oberfränkischen Regierung einen Antrag zur Förderung aus Finanzausgleichsmitteln zu stellen.

Der Caritasverband Bamberg-Forchheim hat für den Kinderhort am Kirchenplatz für die Einstellung einer Ergänzungskraft finanzielle Unterstützung in Höhe von 7100 Euro beantragt, begründet mit: Zwei Mitarbeiterinnen betreuen derzeit 21 Schulkinder. Die Corona-Situation untersagt es dem Personal bei Erkältungssymptomen zu arbeiten – erst jüngst musste der Hort deshalb für zwei Tage geschlossen werden.

Der Träger zeigt sich als äußerst zuverlässiger Partner, der von seinem Recht des Defizitausgleichs noch nie Gebrauch gemacht hat, lautete die Empfehlung der Verwaltung an das Gremium, für den Zeitraum November 2020 bis Juli 2021, den Personalkostenzuschuss über maximal 7100 Euro anzuerkennen. „Beide Parteien haben somit Planungssicherheit“, kommentierte Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) die Zustimmung.

Die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1989 entspricht nicht mehr dem 2016 geänderten Kommunalabgabengesetz und den da reformierten Erschließungsbeiträgen, stellte Louisa Schmidt - in der Verwaltung für das Baurecht zuständig - fest. „Der Neuerlass entspricht nahezu vollständig der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags“, beantwortete Schmidt eine Nachfrage zu Veränderungen.

Die zum Zeitpunkt anwesenden 17 Stadträte hoben die Altsatzung auf und stimmten dem Neuerlass zu.

Bürgerforum schert erneut aus

Im November 2017 hatte der Stadtrat festgelegt, dass städtische Baugrundstücke nach dem Baulandmodell und zu entwickelnden Vergabekriterien an Bauwillige zu vergeben sind.

„Die Entwicklung des Baugebiets Debert schreitet voran, die Vergaben sollen nach heute zu beschließender Rangfolge/Punktesystem erfolgen: Kindergeldberechtigte mit Hauptwohnsitz erhalten zehn Punkte, Alleinerziehende 20 Punkte, Behinderte maximal 20 Punkte. Bei Unterschreitungen der Einkommensgrenzen um zehn Prozent werden zehn Punkte vergeben, solche um 20 Prozent erhalten 20 Punkte. Ehrenamtliche, die ihre Tätigkeit zwei bis drei Jahre ausüben werden mit 15 Punkten belohnt, bei vier bis fünf Jahren kommen 30 Punkte. Der Arbeitsplatz im Stadtgebiet wird mit maximal zehn, je Arbeitsjahr zwei Punkten bewertet.

Die 15:3-Beschlüsse zu den Vergaberichtlinien und ergänzenden Vereinbarungen werden von der FDP-BFE-Fraktion nicht mitgetragen. Komplett werden die mit dem Juristen der Stadt, Frank Sommer, erarbeiteten Vergaberegeln im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

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