Ebermannstadt: Rückwirkung der Strabs war Pflicht

13.7.2018, 11:00 Uhr
Ebermannstadt: Rückwirkung der Strabs war Pflicht

© Ulrich Schuster

Es ist Freitag, 29. Juni 2018: Der Bayerische Städtetag kommt in Ebermannstadt zu einer Bezirksversammlung zusammen. Auch Oberfrankens Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz ist unter den Gästen. Als der Kreis — bestehend aus Vertretern des Bayerischen Städtetages und oberfränkischen Bürgermeistern — auf das Thema der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zu sprechen kommt, soll der entscheidende Satz gefallen sein. „Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) hat alles richtig gemacht.“

Nachdem die Regierungspräsidentin mit ihrem Statement in den NN zitiert worden war, erreichte die Redaktion am Montag, 9. Juli, eine Stellungnahme der Regierung von Oberfranken.

In dieser heißt es, dass der Regierungspräsidentin zugeschriebene Zitat sei nicht gefallen. „Die Regierungspräsidentin hat sich — wie die Regierung von Oberfranken auch in der Vergangenheit stets — dahingehend geäußert, dass die Vorgehensweise der Stadt auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlage rechtlich zulässig sei. Eine darüberhinausgehende Aussage zur rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war damit nicht verbunden.“

Dass es zu einer unkorrekten Wiedergabe des Zitats kam, nimmt Frank Rebhan auf sich. Rebhan ist SPD–Oberbürgermeister von Neustadt bei Coburg und im Bayerischen Städtetag auf lokaler Ebene engagiert. Nach der Versammlung hatte er die Worte der Regierungspräsidentin Piwernetz bei einer Pressekonferenz vor Journalisten wiedergegeben, bei der Piwernetz selbst nicht mehr anwesend war.

„Ich habe mich missverständlich ausgedrückt“, sagt Rebhan auf NN-Nachfrage. Indem er die Aussage von Piwernetz mit den Worten „alles korrekt, also richtig gemacht“, wiedergegeben habe, habe er für das Wort „korrekt“ ein falsches Synonym gewählt. Das habe zu einer falschen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit geführt, so als habe die Regierungspräsidentin das politische Vorgehen von Meyer für gut geheißen. „Es ist natürlich logisch“, sagt Rebhan, „dass sich die Regierungspräsidentin nicht in die Lokalpolitik einmischt. So war es auch nicht gemeint“. Es hätte — so Rebhan und so stellt es auch die Regierung dar — heißen müssen, Meyers Handeln war „rechtlich zulässig“.

Nicht gelobt, aber festgestellt

Piwernetz habe also nicht Meyers politisches Handeln gelobt, sondern ihr lediglich rechtmäßiges Verhalten zugesprochen. Waischenfelds Bürgermeister Edmund Pirkelmann (BBS) teilt die Auffassung der Regierung von Oberfranken nicht. Er teilt schriftlich mit, dass er „Zeuge des Geschehens der lobenden Worte unserer Regierungspräsidentin“ war. Pirkelmann war bei der Bezirksversammlung und anschließenden Pressekonferenz anwesend. In dieser habe er angeregt, „diese lobenden Worte einzubringen“.

Zur Erinnerung: In Ebermannstadt wird seit Jahren ein erbitterter Streit geführt, ob die Einführung der Strabs 2015 mit einer Rückwirkung von 20 Jahren notwendig war. Bis heute teilen Teile der Opposition im Stadtrat und das Bürgerforum Ebermannstadt die Auffassung, dass dies nicht notwendig gewesen ist. Sie bezweifeln, dass die Stadt ohne die Rückwirkung Stabilisierungshilfen hätte zurückzahlen müssen.
Diese hatte die Stadt wegen den immer höher werdenden Schuldenberg beim Freistaat — noch unter der Ägide des damaligen Bürgermeisters Franz-Josef Kraus (CSU) — beantragt.

Heikler Punkt: Rückwirkung

In ihrer Stellungnahme schreibt die Regierung weiter, dass die Rückwirkung der Strabs nicht von Seiten der Regierung von Oberfranken gefordert wurde. Doch die Regierung ist auch nicht die kommunale Aufsichtsbehörde für eine Kommune. Dafür ist das Landratsamt zuständig. Und dieses, in persona von Landrat Hermann Ulm (CSU), macht in einem Schreiben an Bürgermeisterin Meyer am Dienstag, 3. Juli, deutlich: „Wie schon erwähnt, führte die besondere finanzielle Situation hier zu einer Verpflichtung der Stadt zur Einführung und rückwirkenden Erhebung. Aus gleichheits- und haushaltsrechtlichen Gründen war auch der gesetzlich mögliche rückwirkende Vollzug geboten.“

Das Gesetz hatte Kommunen, die eine Strabs einführen, einen sogenannten Ermessungsspielraum gegeben, ob sie auch rückwirkend Beiträge erheben. Darauf verweist die Regierung von Oberfranken auf NN-Nachfrage.

Landratsamt: „Kein Spielraum“

Doch die Ebermannstadt — und das stellt wiederum Landrat Ulm als Chef der Aufsichtsbehörde über die Kommune Ebermannstadt fest — hatte die Stadt aufgrund der Haushaltslage keinen Spielraum. In einem aktuellen Beitrag auf seiner Internetseite zweifelt das Bürgerforum Ebermannstadt nach wie vor an, dass eine rückwirkende Einführung notwendig war. Der Bayerische Städtetag sah sich daraufhin veranlasst, auf diese Äußerungen zu reagieren.

„Ihre Darstellung, das Vorgehen wäre freiwillige gewesen und nicht notwendig entbehrt jeglicher Grundlage“, schreibt Bernd Buckenhofer, Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags. Buckenhofer ferner in seinem Brief an das Bürgerforum Ebermannstadt: „Ihre Berichterstattung ist für mich nicht nachvollziehbar, denn sie verkennt die rechtlichen Gegebenheiten.“

 

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