Ein umstrittenes Ufer überzeugte auch die Richter nicht

23.12.2020, 10:03 Uhr

Mit einer Klage vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht wollte der Flussgestalter nun erreichen, dass seine Maßnahme dennoch anerkannt und abgesegnet wird. Doch die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Lorenz wies die Klage ab. Dies bedeutet für den Uferverschönerer: Er muss seine Neugestaltung entfernen und den Flussrand wieder in seinen ursprünglich Zustand versetzen.

Zusätzlich stellte die Kammer fest, dass der Kläger, der sich durch seinen Anwalt vertreten lies und nicht persönlich erschienen war, nur unzureichende Planungsunterlagen eingereicht hatte. Einige einst angepriesene Veränderungen, die dem Hochwasserschutz dienen sollten, lägen somit nicht vor und könnten auch deshalb nicht bewertet werden.

Schutz und Gewinn

Der Anwalt des Klägers erklärte, dass sein Mandant beruflich sehr engagiert sei und dafür noch keine Zeit gefunden habe. Der Rechtsvertreter sagte jedoch, dass dieser der Auffassung sei, dass der Hesselbach nicht über die Ufer treten könne. In den letzten Jahren sei es noch nie dazu gekommen. Sein Mandant habe den Flussrand nur befestigt, um sein Grundstück zu schützen und auch, um etwas an eigener Fläche zu gewinnen und es zu nutzen.

Die Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes bestätigten, dass es in den vergangenen Jahren am Hesselbach noch keine auffälligen Pegelmessungen gegeben habe. Dies bedeute jedoch nicht, dass der nicht doch einmal von größeren Wassermassen betroffen sein und über die Ufer treten könnte. Ein Bauwerk, wie das des Klägers, könnte dazu führen und begünstigen und verschärfen, dass dennoch Wasser über das Ufer tritt. Einer der Beigeladenen: "Der Plan ist so nicht genehmigungsfähig." Der Vertreter des Landratsamtes, Reinhold Göller, fügte hinzu: "Das liegt meist in der Natur eines Schwarzbaus."