Einfach nicht reagiert

14.3.2017, 19:12 Uhr
Einfach nicht reagiert

© Archivfoto: Stefan Braun

Beiträge zum Straßenausbau sind nur von den betroffenen Grundbesitzern zu bezahlen. Weil mit der Abschaffung der SABS also Einnahmen ausfielen, wurde beschlossen, die Grundsteuer um 30 Prozentpunkte anzuheben (später wurde der Hebesatz noch mehrfach erhöht). Die Grundsteuer ist aber von allen Bürgern zu zahlen.

Ebermannstadt verstieß mit dieser Regelung gegen noch heute geltendes Gesetz. Das Gesetz verlangt zwingend, dass Kommunen alle ihnen zustehenden Beiträge und Abgaben erheben, ehe sie Steuern erhöhen. Ausnahmen sind nur bei sehr reichen Gemeinden möglich, die eine SABS zum Haushaltsausgleich nicht nötig haben. Ebermannstadt wurde von 1992 bis 2015 von der Rechtsaufsicht im Landratsamt und von den überörtlichen Prüfern des Rechnungsprüfungsverbandes regelmäßig dringend dazu aufgefordert, die SABS wieder einzuführen, auch rückwirkend. Denn: Ebermannstadt konnte und kann es sich nicht leisten, auf die Beiträge zu verzichten.

Problemen aus dem Weg gehen

Sofort nach dem Abschaffungsbeschluss (übrigens gegen Kraus’ und eine weitere CSU-Stimme sowie gegen vier SPD-Räte) reagierte das Landratsamt 1992, noch unter Landrat Otto Ammon (CSU). Die Aufhebung der Satzung sei "rechtswidrig". Sie verstoße gegen den "Gleichheitsgrundsatz", da von Neubürgern in Neubaugebieten "immer 90 Prozent der Straßenausbaukosten verlangt" würden. Das Landratsamt schrieb: Es dränge sich "der Eindruck auf, dass die ausstehende Umlegung im Altstadtbereich auf alteingesessene Anlieger Unannehmlichkeiten bedeutet, denen man einfach aus dem Wege gehen will. Aber Altsiedler und Neubürger sind gleich zu behandeln".

Bürgermeister Franz Josef Kraus (CSU) ignorierte dies. 1996 sprach er im Stadtrat von "Rechtsklarheit", weil aufgrund der Erhöhung der Grundsteuer alle Eigentümer solidarisch für Baumaßnahmen im Straßenbau zahlen müssten. Ein damaliger Stadtrat, der Jahr für Jahr in den Haushaltsberatungen darauf hinwies, dass die Ebermannstädter Praxis eben nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, schildert die Reaktion auf seine Hinweise heute so: "Da kamen keine Erwiderungen. Es wurde einfach abgestimmt." Unmittelbare Folge schon 1996: Ebermannstadt erhält keinen Zuschuss für den Ausbau des Radweges nach Gasseldorf, keinen Zuschuss für den Neubau der Brücke zum Breitenbach. Es geht um hunderttausende Mark. Begründung: Es fehlt die SABS.

Theilers Präzedenzfall

1997 kündigt die Stadt den Beginn der Städtebausanierung an, beginnend mit der Hauptstraße. Von Rechts wegen hätten die Grundbesitzer an den Kosten beteiligt werden müssen. Der zu erwartende Widerstand, so erinnern sich verschiedene Beteiligte, wäre enorm gewesen. Um diesen Widerstand erst gar nicht aufkommen zu lassen, war die SABS abgeschafft worden (genau wie das Landratsamt gesagt hatte). Einen Präzedenzfall dazu hatte schon Kraus’ Vorgänger Karl Theiler rund um die Marienkapelle am Kapellenplatz geschaffen.

Theiler sagte, der Kapellenplatz sei im Grunde genommen öffentliche Fläche, werde im Winter auch als Weihnachtsmarkt genutzt. Nur die privaten Anlieger an der Sanierung zu beteiligen, betrachtete er daher als unbillig und setzte durch, dass die SABS hier nicht angewandt wird. Dies war für die Stadtratsmehrheit die Blaupause für die viel umfangreichere Altstadtsanierung. Jahr um Jahr (die genauen Daten, Aktennotizen, Formulierungen et cetera liegen unserer Redaktion vor und wurden teils auch schon im Mitteilungsblatt der Stadt veröffentlicht) genehmigte das Landratsamt den städtischen Haushalt, sofern neue Darlehen geplant waren, nur unter Vorbehalt und mahnte bei jeder Kreditaufnahme, dass zuerst die SABS wieder eingeführt werden muss. Kraus und der Stadtrat ignorierten dies (mehrheitlich) ebenso regelmäßig.

Derweil summierten sich die Investitionen (siehe Artikel unten). Den mit der Anhebung der Grundsteuer seit 1996 laut Kraus mehr eingenommenen rund 1,1 Millionen Euro stehen über zwei Millionen Euro an nicht kassierten Straßenausbaubeiträgen gegenüber. Gleichzeitig lag der Eigenanteil der Stadt allein an der Sanierung des Ortskerns schon bei 2,5 Millionen Euro. 13 weitere Sanierungsmaßnahmen sind hier noch gar nicht eingerechnet: Die Schuldenschere klaffte also immer weiter auf. Der Kommunale Prüfungsverband schrieb 2007 in seinem Prüfbericht über die Jahre 2002 bis 2005: Schon 2002 habe er auf die nötige Wiedereinführung der SABS hingewiesen. Die Stadt "hat Beiträge zu erheben". Umstände für einen Verzicht auf die Satzung seien "nicht zu erkennen". Kraus legte dem Stadtrat den Prüfbericht ordnungsgemäß vor. Anmerkungen: keine. Konsequenz: keine. Die Rechtsaufsicht protestierte erneut. Wie reagierte der Stadtrat am 18. Juni 2007? Er beschloss, die SABS trotz der "Beanstandung" des Prüfungsverbandes nicht zu erlassen.

Dasselbe wiederholt sich 2010 und 2014. Die Prüfer schreiben 2010: "Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bewusst in Kauf genommene Ausfälle haftungsrechtliche Ansprüche der Kommune bzw. strafrechtlich relevante Tatbestände begründen können." Der "umgehende" Erlass einer SABS wird gefordert. Der Stadtrat nimmt’s zur Kenntnis und macht: nichts. 2010 verlangt die Rechtsaufsicht erstmals, dass Ebermannstadt die SABS auch rückwirkend einführt. Was sie nicht tut. Die Schulden betragen 2014 schließlich 22 Millionen Euro (3200 Euro pro Kopf, dreimal so viel wie im Landesdurchschnitt).

Darlehen sind nicht mehr möglich. Um trotzdem einigermaßen bei Kasse zu sein, nimmt die Stadt so genannte "Kassenkredite" auf. Dieses Instrument ist dazu da, kurzfristige "Liquiditätsengpässe" zu überbrücken. In Ebermannstadt müssen sie aber die langfristigen Darlehen ersetzen, weil der Stadt niemand mehr auf längere Sicht Geld leiht. Die Rechtsaufsicht duldet die Praxis, um der Stadt die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts zu ermöglichen. Der Kommunale Prüfungsverband beanstandet sie aber.

In dieser Situation bekommt es Franz Josef Kraus allmählich mit der Angst zu tun. Er führt am 26. März 2013 ein Gespräch mit Cornelia Hesse vom Bayerischen Gemeindetag. Den Inhalt des Gesprächs hält Kraus in einem Aktenvermerk fest (siehe gelben Kasten). Es belegt, dass sich Kraus über die Konsequenzen seines Tuns (beziehungsweise Unterlassens) vollkommen im Klaren war. Er suchte daher nach einem Ausweg, mit dem er sowohl strafrechtliche Konsequenzen (Untreue) wie auch die Rückwirkung der Satzung vermeiden hätte können.

Hilfe beantragt

Im selben Jahr beantragt Kraus bei der Staatsregierung eine (damals neu eingeführte) Stabilisierungshilfe über 500 000 Euro. Das Geld wird nur unter dem Vorbehalt gezahlt, dass die Stadt eine SABS einführt. Kraus unternimmt in dieser Hinsicht jedoch weiter nichts. Entsprechend wird die für 2014 von Kraus beantragte zweite Stabilisierungshilfe gar nicht erst bewilligt.

Die Stadt bleibt auf ihren Schulden sitzen, weiß nicht mehr, wie sie ihre Verbindlichkeiten bedienen soll, erhält keine neuen Kredite, die Kassenkredite sind ausgereizt. In dieser Situation wird Christiane Meyer, die von all dem noch nichts weiß, zu Kraus’ Nachfolgerin gewählt. In der letzten von ihm geleiteten Sitzung sagt Kraus, an der Wiedereinführung einer SABS führe nun doch kein Weg mehr vorbei, aber: "Das überlassen wir dem nächsten Stadtrat." Meyer nimmt in einem vollständig ausgeräumten Büro Platz. Die bisherigen "Wissensträger" sind entweder nicht mehr im Amt oder kooperieren nicht so, wie es wünschenswert wäre (der Vorwurf wird übrigens auch in Meyers Richtung erhoben).

Das Ausmaß der Finanzmisere wird Meyer erst nach Monaten bewusst. Die überörtlichen Rechnungsprüfer sagen ihr ins Gesicht: "Sie haben hier den schwersten Job Bayerns, wissen Sie das?" Unter dem Druck des Landratsamtes kann sie den Stadtrat im Januar 2015 schließlich davon überzeugen, nun doch die seit 23 Jahren geforderte Satzung einzuführen, 20 Jahre rückwirkend. Alternative? Keine. Dafür ist der Schuldenstand zu hoch.

Bürgermeisterin Christiane Meyer bietet jedem Bürger Akteneinsicht an, weil sie etwas besonders erbost: "Das Modell der Grundsteuer-Erhöhung zur Straßenausbaufinanzierung war offensichtlich rechtswidrig, es funktionierte auch nicht. Aber die damals Verantwortlichen haben einfach nicht reagiert, bis die Neuen dann keinen Ermessensspielraum mehr hatten. Warum?"

Ohne Rückwirkung wäre die für 2015 bewilligte Stabilisierungshilfe in Höhe von 800 000 Euro nicht gezahlt worden. Die von Kraus beantragte halbe Million von 2013 wäre wieder zurückgefordert worden.

Weil aber jetzt die Satzung vorhanden war, sich die Stadt nun rechtskonform verhielt, wurden auch für 2016 wieder 800 000 Euro zur Stabilisierung ausgezahlt: 2,1 Millionen Euro von 2013 bis 2016, die nicht geflossen wären, wäre es weiter nach Kraus und Co. gegangen.

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