Einigung im Kanu-Streit: Neue Regelungen für Befahren der Wiesent

22.8.2019, 17:56 Uhr
Kanufahrer auf der Wiesent an einem Ausstieg in Streitberg. Der Bund Naturschutz hatte gegen einen Saisonstart ab dem 1. Mai geklagt, das Landratsamt hat ihn wieder erlaubt. Mit Kritik und einem Eilantrag ging der BN dagegen vor.

© Archivfoto: Ralf Rödel Kanufahrer auf der Wiesent an einem Ausstieg in Streitberg. Der Bund Naturschutz hatte gegen einen Saisonstart ab dem 1. Mai geklagt, das Landratsamt hat ihn wieder erlaubt. Mit Kritik und einem Eilantrag ging der BN dagegen vor.

An der vierstündigen Beratung im Verwaltungsgericht Bayreuth nahmen teil: Vertreter der Regierung von Oberfranken, der Fischereifachberatung des Bezirks, des Landratsamtes als Beklagte mit Gutachterin, der drei Kanuverleihbetriebe als Beigeladene mit Gutachter und Rechtsanwalt, Vertreter des Bund Naturschutzes (BN) mit Rechtsanwältin sowie drei Richter.

Hintergrund: Der Bund Naturschutz reichte eine Eilklage ein, weil er sich gegen eine Genehmigung des Landratsamts zum Befahren der Wiesen in den Sommermonaten wehrte. Das Verwaltungsgericht Bayreuth verbot dann den Kanubetrieb auf einem Teil der Wiesent bis zum 15. Juni.

Die neuen Regelungen umfassen laut Pressemitteilung des BN: Das Landratsamt Forchheim lässt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellen und wird die Schifffahrtsgenehmigung vom 12.04.2018 ändern. Die Prüfung ist notwendig, weil Flora und Fauna im Gebiet der Wiesent unter europäischem Schutz (FFH-Gebiet) stehen.

Künftig sind die Nummer des Bootes, die Fahrstrecke sowie Name und Anschrift aller Mitfahrenden zu dokumentieren. In der Zeit vom 1. bis zum 15. Juni darf die Wiesent flussabwärts von der Einstiegsstelle Streitberg bis zur Ausstiegsstelle Ebermannstadt nicht mehr mit Mietbooten befahren werden. Die Strecke von Muggendorf/Beru bis Streitberg darf in diesem Zeitraum nur noch mit Guides und erst ab 12 Uhr befahren werden.

Keine Einstiege in Doos nach 12 Uhr

An der Einstiegsstelle Pulvermühle dürfen im genannten Zeitraum Einstiege der Mietboote nur von 9.30 bis 11 Uhr und 13 bis 14.30 Uhr erfolgen. An der Einstiegsstelle Doos dürfen im genannten Zeitraum nach 12 Uhr keine Einstiege mehr erfolgen.

Der BN soll in dem anstehenden Genehmigungsverfahren für die Zeit nach September 2020 und im Rahmen der bereits laufenden Verträglichkeitsuntersuchung über wichtige Ergebnisse informiert und entsprechend beteiligt werden.

Das Landratsamt wird gemeldeten Verstößen zeitnah unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nachgehen. Die Mitglieder der Naturschutzwacht werden nachgeschult, damit Verstöße effektiv verfolgt werden können. Es werden stichpunktartige Kontrollen der Fahrtenbücher mit einem Abgleich der tatsächlich erfolgten Fahrten auch während der Saison durchgeführt.

Pegelstände werden berücksichtigt

Das Landratsamt wird unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Pegelstände soweit fachlich notwendig auch außerhalb der im Bescheid genannten Maßgaben Sperrungen der Befahrung anordnen.

Der BN kann an den Belehrungen der Kanutouristen durch die Verleihfirmen teilnehmen, diese werden untereinander abgestimmt. Die Vereinbarungen gelten ab sofort. Die beiden Klageverfahren des BN, die Eilklage zum Sofortvollzug und die Klage gegen die Schifffahrtsgenehmigung sind damit beendet.

Der Bund Naturschutz hatte zuletzt 2018 das Landratsamt Forchheim aufgefordert, den Kanuverleihbetrieb an der Wiesent während der Vogelbrutzeit bis zum 15. Juni zu unterbinden. In den zum Bootsfahren zugelassenen Sommermonaten sind laut BN zu viele Boote unterwegs, deshalb könnten die europäisch geschützten Vogelarten wie Eisvogel oder Zwergtaucher dort kaum mehr brüten.

Gegen die Strömung gepaddelt

Zu viele Kanuten hielten sich nicht an die Regeln und würden unterwegs im Fluss aussteigen, gegen die Strömung paddeln oder ungeeignete, nicht zugelassene Boote nutzen. Die europäisch geschützte Unterwasservegetation, das Markenzeichen der Wiesent, sei stark im Rückgang.

2018 hatte das Landratsamt die Schifffahrtsgenehmigung erneut erteilt, die den Kanubetrieben den Verleih ab dem 1. Mai und auch in den Folgejahren ab diesem Zeitpunkt erlaubt.

Strittig ist aber die sogenannte Verträglichkeitsprüfung. Seit zehn Jahren fordere der BN diese Prüfung, sie müsse "vor dem Erlass einer Schifffahrtsgenehmigung von den Gewerbetreibenden dem Landratsamt vorgelegt werden". Der BN stellte deshalb Mitte Mai einen Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte dann Ende Mai Mai das Verbot für den Kanubetrieb zwischen Muggendorf und Ebermannstadt bis zum 15. Juni erlassen.

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