Erhalten Sie Weihnachtsgeld? Das rät die Gewerkschaft

29.11.2019, 12:07 Uhr

Insbesondere für die 6200 Menschen, die kreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Michael Grundl, Geschäftsführer der NGG Oberfranken. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Grundl.

+++ Wertschätzung! Warum das Weihnachtsgeld wichtig ist: Ein Kommentar +++

Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.

Mehr Infos: www.lohnspiegel.de

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