Interkommunale Sanierung

Erneuerung der Freibäder in der Fränkischen Schweiz steht vor bürokratischen Hürden

12.7.2021, 14:16 Uhr
Das Egloffsteiner Freibad vor der geplanten Sanierung. 

© Rolf Riedel, NN Das Egloffsteiner Freibad vor der geplanten Sanierung. 

Im Rahmen der interkommunalen Sanierung historischer Freibäder in der Fränkischen Schweiz, ist die Vergabe von Planungsleistungen in einem europaweiten Vergabeverfahren erforderlich. In einem solchen Verfahren sind die Bewerber von einem Wertungsgremium zu bewerten, so dass sich aus diesen Bewertungen eine Rangfolge der Bewerber und damit eine Vergabeempfehlung ergeben.

In den Vorgesprächen wurde festgelegt, dass ein solches Wertungsgremium aus insgesamt neun Personen bestehen soll und zwar jeweils aus den beteiligten Gemeinden Gräfenberg, Egloffstein und Wiesenttal. Weiter wurde festgelegt, dass diese Personen die jeweiligen Bürgermeister mit ihren Vertretern sein sollen. Für die Vergabe des Planungsauftrages sind dann die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäte zuständig. Soweit die Theorie.

Nun beschloss der Marktgemeinderat Egloffstein, dass der Markt im Wertungsgremium durch den 1.,den 2. sowie den 3. Bürgermeister vertreten werden soll. Soweit erledigt. Doch stehe die Höhe des Fördersatzes nach wie vor aus, informierte Bürgermeister Stefan Förtsch. Der federführende „ProjektTrägerJülich“ (PTJ) hat der Bundestagsabgeordneten Silke Launert (CSU) keine Auskunft gegeben und auch keinen Gesprächstermin angeboten. Die zweite ebenfalls ursprünglich engagierte Bundestagsabgeordnete ist seit etwa einem Jahr zurückhaltender in der Zusammenarbeit.

Um in den erhöhten – zwingend notwendigen – Fördersatz von 90 Prozent zu gelangen, ist eine Bestätigung der staatlichen Rechtsaufsicht zum Vorliegen einer „kommunalen Haushaltsnotlage“ erforderlich. Dies erweist sich insoweit als kompliziert, so schildert es der Bürgermeister, weil es einen solchen Begriff im Bayerischen Kommunalrecht überhaupt nicht gibt.

Die Definition, wie sie von der Rechtsaufsicht dem PTJ genannt wurde, lautet in etwa, dass die betroffene Gemeinde Empfänger von Stabilisierungshilfen sein müsste oder unter Zwangsverwaltung durch den Freistaat, so dass keinerlei Investitionen getätigt werden dürfen, die nicht im Vorfeld von der Rechtsaufsicht genehmigt wurden.

Grund zum Optimismus: Alle diese Kriterien treffen auch auf die drei Kommunen zu. Erschwert wird das Ausstellen dieser Bestätigung aber dadurch, dass die Stadt Gräfenberg von derselben Rechtsaufsicht in einer anderen geplanten Maßnahme gleichzeitig eine Bestätigung benötigt, die „eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Stadt Gräfenberg bescheinigt.

In der jüngsten Besprechung der drei Bürgermeister, MdB Launert, Kommunaljurist Frietjof Dier und dem Geschäftsleiter der Stadt Gräfenberg Anfang Juni wurde eine Formulierung für die Bestätigung gefunden, die eine „Haushaltsnotlage in Bezug auf das Förderprogramm Freibad“ bescheinigt. Bleibt nur zu hoffen, dass der in Nordrhein-Westfalen beheimatete Projekt-Träger diese Formulierung anerkennt.

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